
Ohne Frauen ist kein Staat zu machen…

Ihr Stadtrat für Erfurt

Eigentlich wäre es wahrscheinlich kein großes mediales Thema. In der kommenden Woche soll der Thüringer Landtag das Gleichstellungsgesetz beschließen. In dieser Woche hat es der Gleichstellungsausschuß im Landtag abschließend beraten und eigentlich wollen es alle. Allerdings liegt der Teufel mal wieder im Detail und in dem Fall an der kleinen, aber nich unbedeutenden Frage, ob auch Männer Gleichstellungsbeauftragte werden dürfen.
Dies stand ursprünglich im Gestetzentwurf nicht drin, wurde aber durch einen Änderungsantrag von CDU und SPD eingebracht. CDU und SPD hatten sich geeinigt dies zusammen mit dem Klagerecht aufzunehmen. Die FDP forderte dies schon zuvor und Linke und Grüne sind strikt dagegen. Soweit ein ganz normaler Vorgang. Dieses Gesetz ist das erste Gesetz, welches auch im Onlineforum des Landtags mit den Bürgern diskutiert wurde. Dort war die Mehrheit für die Passage, dass Männer auch Gleichstellungsbeauftragte werden sollen können. Neben Linken und Grünen sind die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Landesfrauenrat strikt gegen diese Passage und wollen kommende Woche auch dagegen demontrieren.
In Zeiten, wo sonst nicht so viel politisch passiert, ist dies auch sofort ein großes mediales Thema, allerdings ist auch in den Zeitungskommentaren kein klarer Trend erkennbar und so sucht sich jeder den Kommentar aus, der ihm am besten gefällt. Ganz klar – mir gefällt der heutige Kommentar in der OTZ dazu am besten. Gleichstellung, Gleichberechtigung und Gleichbehandlung betont in der öffentlichen Diskussion jeder sehr gerne als das Ziel. Wenn es aber darauf ankommt, gibt es viele Gründe die dagegen vorgebracht werden. Mit meinem neuen zusätzlichen beruflichen Aufgabenfeld als Ansprechpartner für Thema Antidiskriminiserung bin ich gegen jede Form von Diskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschreibt seit 2006 den rechtlichen Rahmen dazu. Es wird wohl eine große Herausforderung bleiben das AGG bekannt zu machen.
Neu ist das Thema aber nicht. Gleichstellungsgesetze gibt es in vielen Bundesländern schon lange. Das aktuelle Thüringer Gleichstellungsgesetz stammt aus dem Jahr 1998. In Sachsen-Anhalt gibt es seit 1997 das Frauenfördergesetz und darin ist geregelt, dass nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden können. Diese Passage diente 1997 dazu den damals einzigen männlichen Gleichstelltungsbeauftragten des Landes aus dem Amt zu bringen. Seit 1994 ist Lutz Blumeyer im Landkreis Börde Gleichstellungsbeauftragter. Er ist es bis heute. Seine Wiederbestellung war damals allerdings ein Politikum und löste einen heftigen Streit aus. Elke Schilling, von 1994 bis 1998 Staatsekretärin für Frauenpolitik, kämpfte vergebens um seine Abberufung.
Soweit sind wir in Thüringen nicht. Es gibt (noch) keinen Gleichstellungsbeauftragten und wenn es einmal einen gegen wird, wird er sicherlich für wegen seiner Qualifikation gewählt werden. Die Diskussion dazu wird sicher auch weiter geführt werden, wenn der Landtag nächste Woche das Gesetz beschließt.
Artikel in der TA
Artikel in der OTZ
Artikel in der Welt

In Thüringen gibt es derzeit 910 allgemeinbildende Schulen, davon 467 Grundschulen. Hinzu kommen116 berufbildende Schulen und 13 Hochschulen. 15 Prozent der Schulen sind in freier Trägerschaft und 10 Prozent der Schüler Thüringens besuchen eine solche Schule. Für diese derzeit rund 23.000 Schüler wurden vor einigen Jahren mit der Kienbaum-Studie die tatsächlichen Schülerkosten ermittelt. Derzeit erhalten die Schulen 85 Prozent der Kosten erstattet, der Rest sind Eigenmittel oder Elternbeiträge, dieser Betrag liegt derzeit Budnesweit an der Spitze. Künftig sollen nur noch 80 Prozent erstattet werden und somit das deutsche Durchschnittsniveau zum Maßstab gemacht werden.
Ich bin da sehr skeptisch. Zu Recht sind wir auf unsere Bildungserfolge stolz, wir investieren gerade erhebliche Summen in den frühkindlichen Bildungsbereich. Dies wird auch unser Potential in den nächsten Jahren sein und bei künftigen Pisa-Tests möglicherweise Auswirkungen haben.
Ich habe deshalb viel Verständnis für die vor dem Landtag demonstrierenden Eltern, Schüler und Lehrer. Nach der Abschaffung der Bannmeile und dank des gläsernem Baus des Landtagsgebäudes konnten sie ihren Unmut direkt an die Adresse der Abgeordneten transportieren. Ich bin gespannt, wie die Diskussion zur Gesetzesänderung im Bildungsausschuß ausgehen wird. In einer der nächsten Plenarsitzungen werde ich es von meinem neuen Arbeitsplatz aus sicher weiter verfolgen.
Bilder von den drei Plenumstagen hier: 


Neue und erweiterte Leistungen:
Das Gesetz ist richtig und stellt sicher, dass die derzeitige Betreuungssituation in Thüringen weiter verbessert wird. Es werden in dem Gesetz Rechtsansprüche formuliert, die es in keinem Kita-Gesetz eines anderen Bundeslandes gibt.
Erstmals wird ein gesetzlicher Betreuungsanspruch für Kinder ab dem ersten Geburtstag formuliert (Kritiker seien daran erinnert, dies gab es nicht einmal in der DDR!). Alle Eltern erhalten wenn sie diesen Betreuungsanspruch noch nicht nutzen ein Landeserziehungsgeld in Höhe von mindestens 150 Euro im Monat für die Dauer von 12 Monaten im Anschluss an das Bundeselterngeld. Andere Länder mit einem Landeserziehungsgeld schränken das Bezugsrecht durch Einkommensgrenzen ein.
Der Kita-Rechtsanspruch umfasst eine Garantie auf eine mögliche Betreuungszeit von 10 Stunden. Es wird ein Personalschlüssel von einer pädagogischer Fachkraft bei vier Kinder im ersten Lebensjahr, eins zu sechs im zweiten Lebensjahr, eins zu acht im dritten Lebensjahr und eins zu sechszehn im Alter zwischen dritten Lebensjahr bis zur Einschulung festgelegt.
Hinzu kommt noch ein Personalanteil pro Kind für Leitungstätigkeit. In jedem Fall werden auch Kleinsteinrichtungen über mindestens zwei VbE verfügen.
Die notwendig vorzuhaltende Fläche in Kindertageseinrichtungen wird klar definiert.
Damit werden die wesentlichen Forderungen des Volksbegehrens umgesetzt.
Die Kommunen erhalten zukünftig 170 Euro im Monat für jeden belegten Platz bei Kindern im ersten Lebensjahr (bis jetzt 100), 270 für Kinder zwischen dem 1. und 3. Geburtstag (bis jetzt 100 zwischen 1. und 2. Geburtstag und 150 zwischen 2. und 3. Geburtstag), sowie 130 für alle Kinder zwischen 3. Geburtstag und Schuleintritt (bis jetzt 100 Euro).
Hinzu kommen noch 30 Euro je Kind/jährlich Fortbildungskosten, die Kosten für Praktikanten und die Förderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern sowie Kindern mit Frühförderbedarf.
Die Kommunen erhalten weiterhin eine Infrastrukturpauschale von 1000 Euro pro neugeborenen Kind.
Zur Finanzierung der Verbesserungen erbringt das Land eine beträchtliche Mehrleistung von bis zu 100 Millionen Euro und verdoppelt fast die direkten Zuschüsse zur Kinderbetreuung.
Im Vergleich zum Entwurf des Volksbegehrens und den ursprünglichen Entwürfen der Koalition werden bei den Kindern zwischen den 1. und 3. Geburtstag nicht für alle Kinder jeweils 170 Euro an die Kommunen bezahlt sonder für jeden belegten Platz 270 Euro.
Diese Regelung ist berechtigt und war wichtig, weil ansonsten das Gesetz nicht als Kita-Ausbauprogramm sondern als kommunale Abwrackprämie für Kita- und Krippen-Plätze bei unwilligen Kommunen gewirkt hätte.
Im Klartext: es hätten insbesondere die Kommunen Vorteile gehabt, die (noch) nicht ausreichend Plätze für Kinder unter 3 Jahren vorhält und sich mit den Anstrengungen diese Plätze zu schaffen „Zeit lässt“.
Unter diesem Gesichtspunkt ist aber auch der § 25 des jetzigen Gesetzentwurfes der Koalition noch zu prüfen. Darin wird den Kommunen eine Übergangsfrist zur Schaffung von Plätzen und den verbesserten Betreuungsrelationen eingeräumt, obwohl sie bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes die volle Geldleistung erhalten.
Kritik der Kommunen, Träger und anderen Fraktionen
Die kritischen Anmerkungen des Präsidenten des Gemeinde- und Städtebundes Michael Brychcy (TLZ 21.1.2010) kann ich nicht nachvollziehen. Als stellvertretender Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion in Erfurt kenne ich die kommunalen Finanznöte. Allerdings ist es unredlich, Verbesserungen in diesem Bereich pausenlos anzumahnen und von vornherein eine kommunale finanzielle Beteiligung abzulehnen. Die Kommunen werden in einem erheblichen Umfang durch dieses Gesetz entlastet. Thüringen leistet damit den höchsten prozentualen Finanzierungsanteil als Land.
Prof. Opielka hat bei seiner Evaluation der Familienoffensive unter anderem empfohlen, dass Land, Kommunen und Träger sich zusammen beraten sollen, welcher Betreuungsschlüssel notwendig ist und welchen zusätzlichen Finanzierungsanteil dazu Land, Kommunen und Träger leisten können und wollen. Ich erkenne dazu derzeit bei den Kommunen und den Trägern keinerlei Bereitschaft.
Zum Beratungsablauf bin ich von der aktuellen Kritik ebenso überrascht. Kein Thema im Sozial- und Bildungsbereich ist in den letzten fünf Jahren so intensiv und mit durchaus sehr gegensetzlichen Positionen diskutiert worden, wie die Familienoffensive. Sämtliche Positionen der handelnden Akteure sind aus zig Diskussionsrunden bekannt.
Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD eine zügige Verbesserung angekündigt. Wenige Tage nach der Koalitionsbildung begann die Arbeit an einem neuen KitaG, was die Opposition nicht davon abhielt sofort den Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit allen darin enthaltenen Mängeln als „ihren Gesetzentwurf“ einzubringen.
Da CDU und SPD insbesondere bei der Finanzierung unterschiedlicher Auffassung waren überrascht mich die Intensität der Verhandlungen zwischen beiden Partnern nicht. Dies nun dem Fraktionsvorsitzenden der CDU Mike Mohring anzulasten, wird dem Beratungsverlauf nicht gerecht. Neben den unbestreitbar gewollten Verbesserungen, führt dieses Gesetz zu Mehrkosten von bis zu 100 Millionen Euro für das Land. Bei der gegenwärtigen Finanzsituation gebietet es die Verantwortung für das Land, den Schuldenberg zu begrenzen. Darüber hinaus tragen die Regierungsfraktionen und insbesondere deren Fraktionsvorsitzende die Verantwortung gute und mehrheitsfähige Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen. Im Gegensatz zu den Oppositionsfraktionen haben sie deshalb die Inhalte des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens genau geprüft und nicht eins zu eins übernommen.
Eine von den Verbänden der Liga geforderte umfängliche Anhörung wird sicher im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens stattfinden.
Vor einer Einbringung des Gesetzes jedoch alle Beteiligten umfänglich anzuhören, hätte angesichts des Erwartungs- und Handlungsdrucks nicht funktioniert. Das Gesetz soll zum Beginn des Kita-Jahres 2010-2011 greifen, dass heißt es muss vor der Sommerpause in zweiter Lesung beschlossen werden.
Bereits jetzt kritisieren aber Vertreter des Volksbegehrens, in Unkenntnis parlamentarischer Fristen und Beratungsabläufe, dass das Gesetz nicht im Januar gleich beschlossen wird.
Es bleibt aber dabei, die Verantwortung für im Landtag zu beschließende Gesetze müssen die Abgeordneten und Fraktionen tragen. Anregungen, Forderungen und Wünsche sind gewünscht aber die Gesetzgebungskompetenz ist per Verfassung im Freistaat Thüringen klar geregelt. Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen werden diesen Prozess gestalten. Im Rahmen der Verfassung hat auch das Volksbegehren seinen Handlungsspielraum.
Ich begrüße den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich. Darin finden sich viele Forderungen aus dem Gutachten von Prof. Opielka umgesetzt und das Gesetz dient dazu die gute Betreuungssituation in Thüringen auszubauen.
Der Entwurf zum Kita-Gesetz hier:

Zitat § 2 ThürKitaG:
Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung nach § 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfordern