Die Rasselbande wird umziehen

Rasselbande (35)
Auf der Baustelle der Rasselbande
Die Thepra ist in Thüringen Träger von 40 Kindertageseinrichtungen mit 240 Mitarbeiterinnen. Allein sechs Kitas betreibt die Thepra in Erfurt, drei relativ kleine Einrichtungen in Alach, Schmiera und Waltersleben und drei größere in Bischleben, am Schwemmbach und in der Espachstraße. Für die Einrichtung in der Espachstraße, die “Rasselbande”, steht aber bald ein Umzug an. Unmittelbar daneben entsteht gerade der Neubau der Kita auf dem Gelände des ehemaligen Espachbades. Ab September werden dort 112 Kinder eine neue und moderne Einrichtung nutzen können. Der Kampf um den Kita-Neubau gestaltete sich langwierig. Letztlich hat aber die CDU-Fraktion im Stadtrat durchgesetzt, dass die Kita im jetzigen Umgang neu gebaut wird. Rasselbande (23)Die alte “Rasselbande” ist in einer alten Villa untergebracht. Aus ehemals 65 Kindern sind über 80 geworden, die auf Grund der enormen Nachfrage betreut werden. Das Jugendamt hat schon jetzt angekündigt, dass die alte Kita nun doch noch für mindestens die nächsten zwei Jahre weiter betrieben werden soll. Mit meinem CDU Ortsverband “Am Petersberg” haben wir heute gemeinsam mit dem Thepra-Geschäftsführer Falko Albrecht und den Architekten die Baustelle in Augenschein genommen. Anschließend diskutierten wir noch ausführlich das neue Kita-Gesetz. Ab August 2010 sollen eigentlich deutlich verbesserte Personalschlüssel in den Kitas gelten und ein Betreuungsanspruch für Kinder ab dem 1. Geburtstag gelten. Eigentlich denn in Erfurt noch nicht. Das Jugendamt billigt den Trägern Personalverbesserungen erst ab September zu und ausreichend Plätze für Kleinstkinder gibt es auch noch nicht. Für die Jugendhilfeausschusssitzung am Donnerstag haben Ute Karger, Peter Weise und ich eine Menge Stoff für kritische Fragen an das Jugendamt gesammelt! Bilder vom Besuch bei der Rasselbande

Es ist normal, verschieden zu sein

Geburtstag der Lebenshilfe Erfurt
Geburtstag der Lebenshilfe Erfurt
Die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in Erfurt konnte zu ihrem gestrigen 20jährigen Bestehen eine beeindruckende Bilanz präsentieren. Vor genau 20 Jahren trafen sich in Erfurt Eltern behinderter Kinder um sich über eine bessere Förderung ihrer Kinder zu verständigen. Insbesondere der Umgang mit geistig behinderten Kinder während ihrer Schulzeit in der sich auflösenden DDR rief den Unwillen der Eltern hervor. Bis heute können sich viele Eltern von den erwachsenen Kindern erinnern, welchen Diskriminierungen ihre Kinder ausgesetzt waren. Auch ich sehe noch die Gitterbetten vor Augen, in denen behinderte Kinder in Heimen in Mehrbettzimmern “versteckt und weggesperrt” wurden. Der Initiative ihrer Eltern und eines großen, in den alten Bundesländern auf 30jährige Erfahrung zurückblickenden, Trägers verdanken viele Kinder ein Leben, welches sich am ehesten mit dem Motto der Lebenshilfe Erfurt “Es ist normal, verschieden zu sein” beschreiben lässt.
Der Lebenshilfewürfel wirbt weiter...
Der Lebenshilfewürfel wirbt weiter...
Viele Einrichtungen hat die Lebenshilfe in Erfurt aufgebaut: Wohnstätten, die interdisziplinäre Frühförderung, eine Bildungs- und Begegnungstätte und drei Kindertagesstätten sind Beispiele hierfür. In einem beeindruckenden Video und an zahlreichen Infoständen berichteten die Einrichtungen von ihrer Arbeit. Der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Oberbürgermeister Andreas Bausewein würdigten die Arbeit der 240 Hauptamtlichen und zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeiter der Lebenshilfe. In den letzten 20 Jahren ist etwas gewachsen, was sich weiter entwickeln wird. Als nächstes Projekt steht eine generationenübergreifende Wohnstätte, für die die neugegründete Stiftung der Lebenshilfe um Unterstützung wirbt. Ich habe den Weg der Lebenshilfe Erfurt auf vielen Stationen begleiten dürfen und habe deshalb gestern sehr gerne meine besten Wünsche übermittelt. Der wesentliche ist: Alles Gute für die weitere Arbeit!

Der Osterhase im Martinskloster

Osterkörbchen (20)
Schnell alle Körbchen gefunden
In Thüringen haben heute für die Schulkinder die wohlverdienten Osterferien begonnen. Im Gegensatz zu ihnen beginnt für den Osterhasen jetzt der Stress! Um schon einmal etwas vorzuarbeiten hat er aber heute Vormittag die ersten Osterkörbchen im Innenhof Martinsklosters versteckt. Beim Morgenkaffee konnte ich ihn von der Terrasse aus gut beobachten 😉 Unser Entenpaar, welches wohl den Klosterhof auch in diesem Jahr wieder als Brutstätte im Blick hat, ahnte wohl, dass es kurz nach dem Besuch des Osterhasen unruhig werden könnte. Sie ergriffen vorsorglich die Flucht als es bei mir an der Tür klingelte. Vor der Tür standen die 22 “Tigerenten” der Schulklasse meines Sohnes. Die Osterkörbchen fanden sie relativ schnell und brauchten auch nur ganz wenige Tipps! Als ich dann am Nachmittag das schöne Wetter für eine Motorradtour mit meinem Sohn genutzt habe, war auch unser Entenpaar wieder zurück und der Osterhase ganz sicher schon wieder schwer beschäftigt.

Bike-Tour 

Kinderbetreuung gleich mehrfach Thema Nummer 1

Demo Erhalt Familienzentrum
Demo für den Erhalt des Familienzentrums
Bei der heutigen Stadtratssitzung ging es zwei Mal um die Kitabetreuung in der Landeshauptstadt. Aber bereits zuvor nutzte ich die Gelegenheit mich über individuelle Betreuungsangebote in Erfurt zu informieren Gespräch  Am Vormittag hatte ich ein gutes Gespräch bei der LEG. Dort gibt es seit genau einem Jahr das Projekt “Kinderbetreuung24”. Dabei werden mit Eltern, Unternehmen und privaten sowie öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen neue Formen der Kinderbetreuung mit individuellen Angeboten entwickelt und erprobt. Zielgruppe sind Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und die Vermittlung von Hilfe und Beratung für die Eltern. Eigentlich eine klare Aufgabe für das Jugendamt…  Aber ich finde es gut, dass sich denoch die LEG des Themas annimmt. Schließlich geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Familie. Vor der Stadtratssitzung am Nachmittag demonstrierten Eltern, Kinder und Mitarbeiter für den Erhalt des Familienzentrums am Anger. Die Stadtverwaltung plant mit dem Haushalt 2010 eine Streichung der Personalstellen (von 2,0 VbE auf 0,5 VbE) und damit die Schließung der Einrichtung, die Angebote der Familienbildung und Differenzzeitbetreuung vorhält. Wir, die CDU Fraktion, sind strikt gegen die Schließung und unterstützen den Bürgerantrag. Über 1.200 Unterschriften wurden mir dazu übergeben. Nahtlos schloss sich daran die Debatte im Stadtrat an. Zunächst fand auf Antrag der Linken eine Aktuelle Stunde zum Thema “Unterstützung des Volksbegehrens” statt. Mit der voran gegangenen Aktuellen Stunde zum ausgefallenen Karnevalsumzug hatte sie gemein, dass es in beiden Fällen im Wesentlichen um Schnee von gestern geht. Die Linke will damit “Druck machen” – aha! Druck warum? Im Thüringer Landtag wurde am 20. Januar der Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Änderung des KitaG eingebracht und befindet sich im parlamentarischen Beratungsgang. Dieser Gesetzentwurf greift das Ansinnen des Volksbegehrens auf, unterscheidet sich aber davon an drei wesentlichen Punkten. Das Volksbegehren will 2.000 Erzieherinnen mehr – beim Gesetzentwurf von CDU und SPD sind es 2.400 nach Aussage des Kultusministeriums. Das Volksbegehren will den Eltern das Landeserziehungsgeld ersatzlos streichen – CDU und SPD wollen es flexibilisieren. Das Volksbegehren will eine pauschale Finanzierung für alle Kinder zwischen 1 bis 3 Jahren in Höhe von 170 Euro – CDU und SPD wollen eine höhere Förderung in Höhe von 270 Euro, allerdings nur für Kinder in Betreuung. Es sollen nicht die Kommunen belohnt werden, die gar keine Plätze vorhalten und schaffen. Deshalb kann man das Volksbegehren gar nicht unterstützen! Im Gegensatz zu einigen SPD-Stadtratskollegen vertraue ich auch auf die Zusage des SPD-Vorsitzenden und Kultusministers das Gesetz zum Kita-Jahr 2010/2011 in Kraft zu setzen.  Den Linken ging es heute letztlich nur darum, ihr altes Wahlthema weiter zu führen und vorzutäuschen, man tue etwas. Eine Aktuelle Stunde im geheizten Ratssitzungssaal ist allemal bequemer, als in der Straßenkoalition Unterschriften zu sammeln!
Demo Erhalt Familienzentrum (10)
Über 1.200 Unterschriften für den Erhalt des Familienzentrums
Für die Stadträte kommt die Nagelprobe dazu spätestens bei der Kita-Bedarfsplanung und dem Sanierungsprogramm für Kitas. Derzeit sammelt die Stadtverwaltung alle eigenen freiwilligen Leistungen wieder ein. Es soll keine zusätzliche Förderung für Kinder mit Migrationshintergrund mehr geben und auch die Erhöhung des Personals für die Umsetzung des Bildungsplanes soll rückgängig gemacht werden. Die Sanierungsmittel für die Kitas werden nicht, wie dringend notwendig, erhöht sondern gesenkt.  Ganz zu schweigen davon, dass derzeit das Platzangebot für Kinder unter 2 Jahren völlig unzureichend ist. Dies musste die Verwaltung zwar bei Beantwortung einer Stadtratsanfrage einräumen, allerdings behauptete Frau Thierbach weiterhin die Frage (808 Plätze sind für Kinder unter zwei Jahren geplant, aber nur 652 existieren derzeit) nach den verfügbaren Plätzen korrekt beantwortet zu haben. Die Beantwortung meiner Anfrage wurde in den Haupt- und Jugendhilfeausschuss überwiesen und die Verwaltung muss nun eine Liste mit den behaupteten freien Plätzen vorlegen. Nachdem der Rest des Abends mit Themen dahinplätscherte, die wenig mit der Stadtratsarbeit zu tun haben, verloren Linke und SPD um 22 Uhr die Lust an der weiteren Arbeit. Die Stadtratssitzung wurde abgebrochen und soll morgen forteführt werden. Zusätzliche Kosten für die Stadt? Völlig egal – wir haben es ja dicke, siehe Haushaltsplanung! Faultiere und Arbeitsverweigerung waren durchaus berechtigte Vorwürfe an die Stadtratskollegen.

Kinderschutz gestärkt – Gesetz zu Vorsorgeuntersuchungen bewährt sich

TK Tagung (1)
Mit der Sozialausschussvorsitzenden Beate Meißner im Gespräch
Vor über einem Jahr, im Dezember 2008, haben wir im Thüringer Landtag ein Gesetz zur Steigerung der Teilnahmequoten an Früherkennungsuntersuchungen. Vor dem Hintergrund zahlreicher öffentlich gewordener Fälle von Kindesmisshandlungen und dass rund zehn Prozent der Eltern Vorsorgeuntersuchungen nicht nutzten, hatte die CDU dieses Gesetz auf den Weg gebracht. Eine angestrebte bundeseinheitliche Regelung wurde von Bund zu dieser Zeit nicht gewollt und den Ländern die Zuständigkeit zugeschoben. Die damalige Diskussion um das Gesetz war dann im Landtag durchaus sehr intensiv und die beiden Oppositionsfraktionen brachten vielfältige Bedenken in die Debatte ein. Von unverhälnismäßigem Verwaltungsaufwand war die Rede, kommunale Belastungen wurden beklagt und eine Zuordnung der Zuständigkeit zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gefordert. Heute zog die Techniker Krankenkasse im Erfurter Ursulinenkloster mit Fachexperten ein Zwischenfazit. An der Diskussion habe ich mich sehr gerne beteiligt, war das Gesetz von 2008 doch mein “Baby”. Thüringen hat sich für ein höchstmögliches Mass an Verbindlichkeit entschieden. Das bedeutet eine Koppelung an den Bezug des Landeserziehungsgeldes, ein zweimaliges Einladungswesen und eine Information an das zuständige Jugendamt wenn eine Reaktion der Eltern ausbleibt. Dr. Rolf Bergmann, Leiter des Vorsorgezentrums in Bad Langensalza, erläuterte das Verfahren, welches seit drei Monaten, genau seit dem 6.11.2009, Anwendung findet. Rund 9.300 Thüringer Eltern werden monatlich angeschrieben und an bevorstehende Vorsorgeuntersuchungen erinnert. Daraufhin suchen rund 50 Eltern täglich (also bis zu 1.000 im Monat) telefonisch Rat beim Vorsorgezentrum und werden beraten. 50 Prozent der Eltern reagieren sehr positiv, nur 20 Prozent ablehnend. Lediglich 29 Eltern mussten im Dezember und 22 im Januar ein zweites Mal gemahnt werden. 7 Eltern wurden letztlich den Jugendämtern gemeldet. Dies bedeutet bei den meisten Eltern reicht die Erinnerung und Erklärung zur Notwendigkeit, dies ist eine gute Nachricht!  Frau Dr. Monika Niehaus, Ärztin für Kinder und Jugendmedizin, konnte Entwarnung für den ursprünglich befürchteten Verwaltungsaufwand geben. Die wöchentlichen Benachrichtigungen durch die Kinderärzte sind zu bewältigen und letztlich freuen sich Ärzte und Kassen über alle Eltern die die Untersuchungsmöglichkeiten nutzen. Rene Deutschendorf vom Erfurter Jugendamt erläuterte das folgende Verfahren. Betroffene Eltern würden direkt angerufen und ihnen ein Beratungsgespräch angeboten. Alle 31 Mitarbeiterinnen des ASD sind in dieses Verfahren involviert. Falls weitere Hinweise zu den familien im Jugendamt aktenkundig sind werden mögliche Gefährdungsstufen für das Kindeswohl nach einem Ampelsystem bewertet. Genau dies war und ist die Intension des § 8a im SGB VIII.
TK Tagung (2)
Podiumsrunde
Zwei Anregungen aus der Runde werden sicherlich aufgegriffen werden. Beate Meißner, Vorsitzende des Sozialauschusses im Thüringer Landtag, regte erneut eine bundeseinheitliche Regelung an und setzt Hoffnungen auf das kinderschutzgesetz welches Familienministerin Köhler angekündigt hat. Guido Dressel, Leiter der TK-Landesvertretung Thüringen, ging auf die Kritik ein, dass die Kassen nach Ablauf der Untersuchungsfristen die Kosten nicht mehr targen. Hier sollte ein Gespräch der Kassen auf KV-Ebene Abhilfe schaffen. Die Tagung hat darüber hinaus wichtige handelnde Akteure miteinander vernetzt und dies ist ein wichtiger Baustein beim Kinderschutz. Eine Fortsetzung soll es geben, wenn längerfristig belastbarere Daten vorliegen.

Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder eingefordert

Eine schier endlose Diskussion um die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder hat heute vor dem Bundesverfassungsgericht seinen vorläufigen Abschluss gefunden. Bereits vor zwei Jahren habe ich in der parlamentarischen Diskussion im Thüringer Landtag eigene Kinderregelsätze eingefordert. Der Grundfehler der prozentualen Berechnung analog zu den Regelsätzen von Erwachsenen wurde bereits bei der Konstruktion von Hartz-IV von Rot-Grün gemacht. Müntefering und alle folgenden Arbeitsminister wurden zwar gemahnt dies zu korrigieren, aber nichts bzw. nur wenig ist passiert. Auch die Angleichung an die prozentualen Sätze im letzten Jahr diente nur dazu, noch vor der Bundestagswahl wenigstens Mehrbedarfe entsprechend der Alterstufen anzuerkennen. Beim Kindesunterhalt, den getrennt lebende Väter oder Mütter zahlen müssen funktioniert es deutlich differenzierter. Was nun folgen muss ist eine offene Diskussion, was zur Teilhabegerechtigkeit für Kinder notwendig ist. Dies muss nicht zwingend zu einer Erhöhnung der Hartz-IV-Sätze führen. Bereits im Landtag haben wir über Sozialfonds diskutiert, die bei Ganztagsbetreuungen, die eine Gebührenbefreiung haben (Kita- und Hort-Gebühren) auch die Angebote wie Essensversorgung und Freizeitangebote (von Besuch im Puppentheater bis zum Schwimmbadbesuch) umfassen. Das Schulstarterpaket zielte genau in diese Richtung. Wenn dies statt den Sozialfonds an Schulen und Kitas in den Regelsätzen eingearbeitet werden soll, ginge dies über sogenannte Mehrbedarfsregelungen bei Ganztagsbetreuung. Klar muss aber auch sein, dass sich dies an den zur Verfügung stehenden finaziellen Mitteln einer Familie orientieren muss. Die Alleinerziehende Verkäuferin hat häufig weniger Finanzmittel zur Verfügung, als Hartz-IV-Empfänger. Chancengerechtigkeit muss selbstverständlich auch für ihre Kinder gelten. Im Sozialrecht des SGB VIII gibt es den sogenannten Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Daran müssen sich Unterstützungsangebote orientieren. Wer meint, dafür sei nun allein der Bund zuständig, irrt. Leistungen die bis jetzt auf kommunaler Ebene erbracht werden (in Erfurt kostenfreies Mittagessen in Kitas und Horten für bedürftige Kinder, Sozialticket im ÖPNV), darf nicht ersatzlos zum Bund rübergeschoben werden. Freiwerdene Finazmittel müssen weiter für Familien eingesetzt werden. Leider geht der Trend genau in die andere Richtung. In Erfurt entledigt sich die Stadtverwaltung gerade unliebsamer eigener sogenannter freiwilliger Leistung. Das Familienzentrum am Anger, die Jugendeinrichtungen der Stadt, Erziehungs-Ehe-, Familien- und Lebensberatungstellen können schon jetzt ein Lied davon singen. Bei meinem heutigen Gespräch bei der Caritas habe ich deren Sorgen gehört und werde sie im Jugendhilfeauschuss zur Sprache bringen.

Neue – alte Vergütung für Erfurter Tagespflegemütter

Stadtrat1
Die CDU Fraktion im Erfurter Stadtrat
Es geht doch! Auch wenn am Ende keiner mehr daran schuld sein wollte und keiner seinen Fehler einräumte, stimmte am Mittwoch Abend das Ergebnis. Der Stadtrat stimmte einmütig dafür, dass die Tagespflegemütter weiter den alten, also höheren Vergütungssatz von 434 Euro pro Kind erhalten sollen. Im Dezember hatte die Stadtverwaltung dem Stadtrat eine Kürzung von knapp 70 Euro pro Kind “untergejubelt”. Dabei ignorierte die Stadtverwaltung, dass dazu eigentlich erst ein Stadtratsbeschluss von 2004 hätte aufgehoben werden müssen. Es spricht für die interne Arbeitsweise, dass die zuständige Beigeordnete  Thierbach (Linke) gar nicht wusste, dass es einen solchen Stadtratsbeschluß gab. Auch das Wort des Oberbürgermeisters Andreas Bausewein (SPD) galt da nicht viel. Er hatte im Finanzausschuss zugesagt, dass mit dem Beschluss zur vorläufigen Haushaltsführung keine Stadtratsbeschlüsse “ausgehebelt” würden. Dem Stadtratsbeschluss im Dezember hatten am Ende nur noch die Grünen und die Freien Wähler zugestimmt. Letztere sahen ihren Fehler ein und brachten am Mittwoch einen Antrag auf Änderung zu den Tagespflegemütter ein.   In der Landeshauptstadt Erfurt werden über 200 Kinder in Tagespflege betreut. Damit sind dies ein Viertel der Kinderunter zwei Jahren, die in Ganztagsbetreuung sind (ca. 800). Das dies so viele Kinder sind hat mehrere Gründe. Während in ganz Thüringen nur600 Kinder in Tagespflege sind, sind es in Erfurt und Weimar überdurchschnittlich viele. Zum ersten ist die Tagespflege ein sehr individuelles und flexibles Angebot für Eltern, zweitens kostet sich den Städten weniger als die Hälfte wie ein Krippenplatz (in Erfurt 911 Euro je Platz/Monat) und drittens bezahlen die Städte den Tagespflegemüttern einen erhöhten Monatssatz, um die Tagespflege für sie attraktiv zu machen. Nach dem Willen der Erfurter Stadtverwaltung sollte diese Summe nun auf 367 Euro abgesenkt werden – eine Zumutung für die Tagespflegemütter, die von dieser Zahlung mehr als zwei Drittel als Betriebsausgaben haben und lediglich rund ein Drittel als Kosten für die Erziehung der Kinder. Diese Entscheidung der Stadtverwaltung wäre sogar rechtswidrig gewesen, was offensichtlich “großzügig übersehen” wurde. Die Stadt Erfurt erhält vom Land 100 Euro als Zuschuss pro Monat und Tagespflegeplatz und die Eltern bezahlen an das Jugendamt bis zu 320 Euro monatlichen Beitrag, wenn sie mehr als 60.000 Euro Jahresbruttoverdienst haben. Für diese Eltern wäre die Gebührensatzung der Stadt Erfurt rechtswidrig, weil die Stadt mehr pro Platz einnehmen würde, als sie mit 367 Euro ausgibt. Bundesverfassungsgericht und Oberlandesgericht haben der Stadt Erfurt schon einmal ins “Buch geschrieben” dass dies rechtswidrig ist! Fakt ist, in Erfurt fehlen Betreuungsplätze fürKinder unter 2 Jahren. Junge Eltern können ein Lied davon singen, wenn sie versuchen im Jugendamt einen Krippenplatz oder einen Tagespflegeplatz zu bekommen. Keiner frei, erst in drei Monaten, nur für vier Stunden – sind die gängigen Antworten. Das Gebot der Stunde müsste also sein neue Plätze zu schaffen und Tagespflegemütter zu stärken und nicht sie zu vergraulen und bestehende Plätze zu zerstören. Ab dem 1. August 2010 soll der Rechtsanspruch auf Betreuung gelten. CDU und SPD haben einenentsprechenden Gesetzentwurf gestern in den Landtag eingebracht. Spätestens dann hat die Stadt Erfurt ein ganz großes Problem! Die Zuschüsse des Landes pro Tagespflegeplatz steigen dann auf 270 Euro im Monat. Die CDU wird im Sommer beantragen, dann auch den Vergütungssatz für Tagespflegemütter weiter zu erhöhen, um neue Plätze zu schaffen. Am Mittwoch war unser Ziel den unsinnigen Kürzungsbeschluss der Stadt aufzuheben. Er war von der Stadt unverantworlich gegenüber den Tagespflegemüttern, er war kommunalpolitisch grob fahrlässig und wegen der Rechtswidrigkeit verantwortungslos und er war sozialpolitisch ein Skandal, weil damitEltern Betreuungsmöglichkeiten entzogen würden. Es ist gut, dass der Stadtrat dies einstimmig korrigierte und es zeigt, dass wir der Stadtverwaltung aufmerksam auf die Finger schauen müssen!

LBS-Kinderbarometer Deutschland: Länderbericht Thüringen

Kinder sind Experten in eigener Sache! Oft werden aber die Bedürfnisse und Erwartungen von Kindern durch Erwachsene formuliert. Das LBS-Kinderbarometer versucht seit 1997 dies zu ändern. Nachdem es von 1997 bis 2007 als Länderbarometer für Nordrhein-Westfalen erstellt wurde sind seit 2007 sechs weitere Bundeländer dabei und ab 2009 alle 16 Bundesländer. Über 10.000 Kinder zwischen 9 und 14 Jahren wurden nach ihren Wünschen, Sorgen, Bedürfnissen und Hoffnungen befragt. 457 Thüringer Kinder gaben dabei Auskunft darüber, was sie bewegt und wie es ihnen geht.
LBS-Kinderbarometer (12)
Im Gespräch mit Prof. Wassilios Fthenakis
Bei der Vorstellung der Länderstudie im Erfurter Augustinerkloster erläuterte Prof. Wassilios E. Fthenakis Details dazu. Über das Wiedersehen mit ihm und ein anschließendes kurzes Gespräch habe ich mich sehr gefreut, konnten wir doch in der Vergangenheit häufiger das Gespräch zur frühkindlichen Bildung miteinander führen. Ich schätze seine klar formulierten Forderungen, auch wenn sie nicht alle sofort politisch umsetzbar sind.   Einige wichtige Thüringer Befunde sind: Thüringer Kinder zählen im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern Politik zu den vier wichtigsten Themen. Thüringer Kinder ziehen das Fazit: Ihre Väter engagieren sich und zeigen Interesse an ihren Kindern – aber nicht immer genug. Gewünscht sind achtsame, aufmerksame und aktive Väter. Zu schaffen macht den Kindern Leistungsdruck und Streß in der Schule. 29 Prozent machen in ihrer Schullaufbahn persönliche Erfahrungen mit Sitzenbleiben.
LBS-Kinderbarometer (3)
Kinder sind Experten in eigener Sache
 Für bemerkenswert halte ich die Position der Kinder zu ihren Familien. Sie sehen die Familie als Quelle der Zufriedenheit. In ihrer Familie ist für die meisten Thüringer Kinder ihre Welt in Ordnung. Gut oder sehr gut fühlen sich 76 Prozent der Thüringer Kinder. Dies steht im klaren Widerspruch zum permanent von linken Politikern formulierten Mißtrauen gegenüber von Familien. Sie brauchen Ermutigung und Hilfe und kein Mißtrauen! Ein letzter Punkt hat mich dann doch etwas überrascht. Thüringer Kinder besitzen die meisten Fernseher in Deutschland, fast die Hälfte hat einen eigenen Fernseher und kann uneingeschränkt auf das Gerät zugreifen. Ob dies am Sitz des Kinderkanals in Erfurt liegt? Allerdings führt dies nicht automatisch zu mehr Medienkompetenz. Diese muss in Zusammenarbeit mit den Eltern erarbeitet werden.

Neues Kita-Gesetz vorgelegt und Berufskritiker sind schon wieder da

Spatenstich 001
Kitas in Thüringen werden gestärkt

Neue und erweiterte Leistungen:

Das Gesetz ist richtig und stellt sicher, dass die derzeitige Betreuungssituation in Thüringen weiter verbessert wird. Es werden in dem Gesetz Rechtsansprüche formuliert, die es in keinem Kita-Gesetz eines anderen Bundeslandes gibt.

Erstmals wird ein gesetzlicher Betreuungsanspruch für Kinder ab dem ersten Geburtstag formuliert (Kritiker seien daran erinnert, dies gab es nicht einmal in der DDR!). Alle Eltern erhalten wenn sie diesen Betreuungsanspruch noch nicht nutzen ein Landeserziehungsgeld in Höhe von mindestens 150 Euro im Monat für die Dauer von 12 Monaten im Anschluss an das Bundeselterngeld. Andere Länder mit einem Landeserziehungsgeld schränken das Bezugsrecht durch Einkommensgrenzen ein.

 

Der Kita-Rechtsanspruch umfasst eine Garantie auf eine mögliche Betreuungszeit von 10 Stunden. Es wird ein Personalschlüssel von einer pädagogischer Fachkraft bei vier Kinder im ersten Lebensjahr, eins zu sechs im zweiten Lebensjahr, eins zu acht im dritten Lebensjahr und eins zu sechszehn im Alter zwischen dritten Lebensjahr bis zur Einschulung festgelegt.

Hinzu kommt noch ein Personalanteil pro Kind für Leitungstätigkeit. In jedem Fall werden auch Kleinsteinrichtungen über mindestens zwei VbE verfügen.

Die notwendig vorzuhaltende Fläche in Kindertageseinrichtungen wird klar definiert.

Damit werden die wesentlichen Forderungen des Volksbegehrens umgesetzt.

 

Finanzierung des Landes

Die Kommunen erhalten zukünftig 170 Euro im Monat für jeden belegten Platz bei Kindern im ersten Lebensjahr (bis jetzt 100), 270 für Kinder zwischen dem 1. und 3. Geburtstag (bis jetzt 100 zwischen 1. und 2. Geburtstag und 150 zwischen 2. und 3. Geburtstag), sowie 130 für alle Kinder zwischen 3. Geburtstag und Schuleintritt (bis jetzt 100 Euro).

Hinzu kommen noch 30 Euro je Kind/jährlich Fortbildungskosten, die Kosten für Praktikanten und die Förderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern sowie Kindern mit Frühförderbedarf.

Die Kommunen erhalten weiterhin eine Infrastrukturpauschale von 1000 Euro pro neugeborenen Kind.

Zur Finanzierung der Verbesserungen erbringt das Land eine beträchtliche Mehrleistung von bis zu 100 Millionen Euro und verdoppelt fast die direkten Zuschüsse zur Kinderbetreuung.

 

Finanzierung für die Kommunen im Vergleich zum Volksbegehren

Im Vergleich zum Entwurf des Volksbegehrens und den ursprünglichen Entwürfen der Koalition werden bei den Kindern zwischen den 1. und 3. Geburtstag nicht für alle Kinder jeweils 170 Euro an die Kommunen bezahlt sonder für jeden belegten Platz 270 Euro.

Diese Regelung ist berechtigt und war wichtig, weil ansonsten das Gesetz nicht als Kita-Ausbauprogramm sondern als kommunale Abwrackprämie für Kita- und Krippen-Plätze bei unwilligen Kommunen gewirkt hätte.

Im Klartext: es hätten insbesondere die Kommunen Vorteile gehabt, die (noch) nicht ausreichend Plätze für Kinder unter 3 Jahren vorhält und sich mit den Anstrengungen diese Plätze zu schaffen „Zeit lässt“.

Unter diesem Gesichtspunkt ist aber auch der § 25 des jetzigen Gesetzentwurfes der Koalition noch zu prüfen. Darin wird den Kommunen eine Übergangsfrist zur Schaffung von Plätzen und den verbesserten Betreuungsrelationen eingeräumt, obwohl sie bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes die volle Geldleistung erhalten.

 

Kritik der Kommunen, Träger und anderen Fraktionen

Die kritischen Anmerkungen des Präsidenten des Gemeinde- und Städtebundes Michael Brychcy (TLZ 21.1.2010) kann ich nicht nachvollziehen. Als stellvertretender Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion in Erfurt kenne ich die kommunalen Finanznöte. Allerdings ist es unredlich, Verbesserungen in diesem Bereich pausenlos anzumahnen und von vornherein eine kommunale finanzielle Beteiligung abzulehnen. Die Kommunen werden in einem erheblichen Umfang durch dieses Gesetz entlastet. Thüringen leistet damit den höchsten prozentualen Finanzierungsanteil als Land.

Prof. Opielka hat bei seiner Evaluation der Familienoffensive unter anderem empfohlen, dass Land, Kommunen und Träger sich zusammen beraten sollen, welcher Betreuungsschlüssel notwendig ist und welchen zusätzlichen Finanzierungsanteil dazu Land, Kommunen und Träger leisten können und wollen. Ich erkenne dazu derzeit bei den Kommunen und den Trägern keinerlei Bereitschaft.

 

Zum Beratungsablauf bin ich von der aktuellen Kritik ebenso überrascht. Kein Thema im Sozial- und Bildungsbereich ist in den letzten fünf Jahren so intensiv und mit durchaus sehr gegensetzlichen Positionen diskutiert worden, wie die Familienoffensive. Sämtliche Positionen der handelnden Akteure sind aus zig Diskussionsrunden bekannt.

Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD eine zügige Verbesserung angekündigt. Wenige Tage nach der Koalitionsbildung begann die Arbeit an einem neuen KitaG, was die Opposition nicht davon abhielt sofort den Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit allen darin enthaltenen Mängeln als „ihren Gesetzentwurf“ einzubringen.

Da CDU und SPD insbesondere bei der Finanzierung unterschiedlicher Auffassung waren überrascht mich die Intensität der Verhandlungen zwischen beiden Partnern nicht. Dies nun dem Fraktionsvorsitzenden der CDU Mike Mohring anzulasten, wird dem Beratungsverlauf nicht gerecht. Neben den unbestreitbar gewollten Verbesserungen, führt dieses Gesetz zu Mehrkosten von bis zu 100 Millionen Euro für das Land. Bei der gegenwärtigen Finanzsituation gebietet es die Verantwortung für das Land, den Schuldenberg zu begrenzen. Darüber hinaus tragen die Regierungsfraktionen und insbesondere deren Fraktionsvorsitzende die Verantwortung gute und mehrheitsfähige Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen. Im Gegensatz zu den Oppositionsfraktionen haben sie deshalb die Inhalte des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens genau geprüft und nicht eins zu eins übernommen.

 Eine von den Verbänden der Liga geforderte umfängliche Anhörung wird sicher im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens stattfinden.

Vor einer Einbringung des Gesetzes jedoch alle Beteiligten umfänglich anzuhören, hätte angesichts des Erwartungs- und Handlungsdrucks nicht funktioniert. Das Gesetz soll zum Beginn des Kita-Jahres 2010-2011 greifen, dass heißt es muss vor der Sommerpause in zweiter Lesung beschlossen werden.

Bereits jetzt kritisieren aber Vertreter des Volksbegehrens, in Unkenntnis parlamentarischer Fristen und Beratungsabläufe, dass das Gesetz nicht im Januar gleich beschlossen wird.

Es bleibt aber dabei, die Verantwortung für im Landtag zu beschließende Gesetze müssen die Abgeordneten und Fraktionen tragen. Anregungen, Forderungen und Wünsche sind gewünscht aber die Gesetzgebungskompetenz ist per Verfassung im Freistaat Thüringen klar geregelt. Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen werden diesen Prozess gestalten. Im Rahmen der Verfassung hat auch das Volksbegehren seinen Handlungsspielraum. 

 

Ich begrüße den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich. Darin finden sich viele Forderungen aus dem Gutachten von Prof. Opielka umgesetzt und das Gesetz dient dazu die gute Betreuungssituation in Thüringen auszubauen.

 

Der Entwurf zum Kita-Gesetz hier:

 

Explosion bei den Kita-Sanierungskosten und offene Fragen zur Gebührensatzung

Bei der Beratung des nunmehr aktualisierten Kita-Sanierungsplanes für die Landeshauptstadt Erfurt wurde heute im Stadtrat deutlich, dass die Realisierung des Versprechens von Oberbürgermeister Bausewein, bis 2012 seien alle Kitas grundlegend saniert, in weite Ferne rückt. Für derzeit 48 Kita-Sanierungsprojekte werden nun 42,5 Millionen Euro benötigt. Für drei weitere Projekte können die exakten Kosten noch nicht beziffert werden (Moritz-Kita, Frienstedt und Studentenwerk geschätzt 3,8 Mio). Vor zwei Jahren waren Stadtrat, Jugendhilfeausschuss und Oberbürgermeister Bausewein noch davon ausgegangen, dass 32 Millionen Euro benötigt würden. Trotz Finanzierungszuschüssen von Land und Bund konnte dieser Berg nicht abgebaut werden sondern ist im Gegenteil explosionsartig angestiegen. Vorgesehen ist nun in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils 10 Millionen Euro zu investieren und für 2013 bleibt ein Rest von 11,3 Millionen Euro übrig. Aufgehen wird diese Rechnung wohl nur in der Theorie. Nicht kalkuliert ist dabei, ob in den bis dahin unsanierten Einrichtungen der Investitionsbedarf weiter ansteigt und wie die Stadt auf eine angekündigte Ausweitung des Rechtsanspruchs reagieren wird. Der dann steigende Bedarf ist mit den bestehenden Kapazitäten nicht abzudecken. Der Kita-Sanierungsplan wurde vom Stadtrat heute beschlossen, ob er umgesetzt wird hängt von den Haushaltsberatungen ab. Ein weiteres interessantes Detail wurde bei der Beantwortung einer Stadtratsanfrage von mir zur geplanten neuen Gebührensatzung bekannt. Richtig weiter gekommen ist die Stadt dabei noch nicht, mehrere Normenkontrollverfahren gegen die Stadt laufen und auch bei den freien Trägern gibt es dazu bereits rechtliche Auseinandersetzung. Die AWO hat als großer Kita-Träger darauf reagiert und heute den Eltern eines bei ihnen betreuten Kindes mitgeteilt, dass weiterhin die alte niedrigere Gebühr berechnet werde. Offensichtlich hält auch die AWO die abenteuerlich hohen Kitagebühren der Kommune für rechtlich nicht durchsetzbar. Fragwürdig erscheint aber demgegenüber, dass die Stadt die freien Träger gedrängt hat diese Satzung zu übernehmen. Mehrere Träger sind mit dem Prozessrisiko allein gelassen worden. Ob die Stadt der AWO auf Grund gesonderter Absprachen die Mindereinnahmen ausgleicht vermochte heute niemand zu beantworten. Eine Klärung dazu wird es wohl erst im nächsten Jugendhilfeausschuss geben.