GEW mit zweifelhafter Kita-Berechnung

Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen (GEW) heizt zur Zeit die Stimmung bei Eltern und Erzieherinnen mit einer Broschüre zur Umsetzung des „Thüringer Bildungsplanes bis 10 Jahre“ an. Michael Panse, sozialpolitischer Sprecher der CDU Fraktion im Thüringer Landtag, kritisiert daran insbesondere die dargestellten Finanzierungsbeispiele. Unter dem Slogan „Gebt uns mehr Zeit“ fordert die GEW von der Landesregierung in einer Pressemitteilung sowie dieser Broschüre kurzfristig 1,2 Millionen Euro für den Kita-Bereich. Dies würde nach Meinung der GEW ausreichen, um die „pädagogische Planungszeit pro Kind und Woche von 6 auf 12 Minuten zu erhöhen“ und „ab 100 Kindern in einer Einrichtung eine ganze Kita-Leitungsstelle zur Verfügung zu haben“. Der CDU-Sozialpolitiker Michael Panse erläutert hierzu, zur aktuellen Rechtslage und zur Betreuungssituation in Thüringen: „Wie die Forderungen der GEW mit 1,2 Millionen Euro finanziert werden sollen bleibt das alleinige Geheimnis der Rechenkünstler von der GEW. Laut § 14 Abs. 2 ThürKitaG sind für die Vor- und Nachbereitungszeit derzeit 0,0025 Vollzeitbeschäftigungseinheiten (VZB) pro Kind festgelegt. Daraus resultieren die immer wieder zitierten 6 Minuten pro Kind und Woche. Laut aktueller Kita-Statistik wurden in Thüringen zum 15. März 2008 insgesamt 79.460 Kinder betreut. Auf die Erzieherinnen  umgerechnet sind dies 198,65 VZB. Die durchschnittlichen Jahrespersonalkosten liegen bei 40.000 Euro – in der Summe also exakt 7,946 Millionen Euro. Genau diese Summe würde bei einer Verdoppelung der Vor- und Nachbreitungszeit auch noch einmal benötigt. Wenn also die GEW dies mit 1,2 Millionen finanzieren möchte, wären lediglich 15 Prozent der Gesamtkosten abgedeckt. Die Gewerkschaftler verschweigen, wer die verbleibenden 85 Prozent der Personalkosten tragen soll – Eltern, Kommunen oder vielleicht die Träger der Kitas? Hinzu würden noch die Kosten für die Erweiterung der Leitungstätigkeit kommen. In der Summe würde dann das von der GEW geforderte Geld wohl gerade mal für einen Monat ausreichen.“ Ebenso unredlich sind die Vergleichzahlen zur Kita-Finanzierung in dieser Broschüre und der dazugehörigen Pressemitteilung der GEW. Die GEW behauptet, dass der Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen im Jahr 1998 noch 242,5 Mio. DM, also rund 124 Millionen Euro, betragen hätte und im Jahr 2008 nur noch 84 Millionen Euro betragen würde. Panse dazu: „Dies ist falsch. Richtig ist hingegen, dass der Landeszuschuss für die Kindertageseinrichtungen im Jahr 2007 insgesamt 132,37 Millionen Euro betrug. Diese Summe setzt sich zusammen aus: der Pauschale nach § 19 Abs. 1 bis 6 in Höhe von 87,665 Mio. Euro, dem abgetretenen Landeserziehungsgeld für 73 Prozent der Kinder in Höhe von 27 Mio. Euro, der Infrastrukturpauschale nach § 21 in Höhe von 16,627 Mio. Euro und den Kosten für die Praktikanten nach § 19 Abs. 7 in Höhe von 1,085 Mio. Euro. Im Jahr 2008 wird die Summe sogar noch weiter steigen weil zwischenzeitlich nun über 76 Prozent der Kinder zwischen 2 und 3 Jahren eine Kita besuchen.“ Der CDU-Fraktion stellt sich die Frage, was die GEW mit solch leicht zu widerlegenden Berechnungen eigentlich bezweckt. Hierzu erklärt Panse abschließend: „Die GEW erläutert anhand ihrer Berechnung das Land hätte die direkte Kitafinanzierung zwischen 1998 bis heute um 35 Prozent gekürzt. Dies mag populistisch formuliert sein und der Untermauerung von Forderungen dienen, ist aber falsch und unredlich. Richtig ist hingegen, dass Thüringen immer noch den höchsten Landesfinanzierungsanteil aller jungen Bundesländer für Kitas leistet. Mit unseriösen Rechenbeispielen steigt die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung von Forderungen ganz sicher nicht. Ich kann die GEW nur auffordern, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren.“

Trägerkreis des Familienpolitik-Volksbegehrens plant tiefe Einschnitte bei Familienetats

Initiatoren wollen 16 Mio. Euro zu Lasten der Familien umschichten

Michael Panse, MdL
Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Der Trägerkreis des „Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik“ will bei einem etwaigen neuen Anlauf das Thüringer Erziehungsgeld weiterhin ersatzlos streichen und die Stiftung „Familiensinn“ auflösen. Das ergibt sich aus Unterlagen, die dem sozialpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, vorliegen. Abstand nimmt der Trägerkreis nach den Unterlagen von dem ursprünglich vorgesehenen beitragsfreien letzten Kita-Jahr und von der Absicht, die Elternbeiträge auf dem Stand des Jahres 2005 einzufrieren. Die sich abzeichnenden neuen Vorschläge gehen nach den Worten des Sozialpolitikers vor allem zu Lasten von Mehrkinderfamilien. Panse verwies die Vorstellung ins Reich der Träume, mit diesem Paket zu Lasten der Eltern bessere Personalschlüssel in den Kitas finanzieren zu können. Wie er darlegte, gelangen von den rund 40 Mio. Euro Landeserziehungsgeld bereits etwa 60 Prozent in die Kitas. Nämlich in den Fällen, in denen ein Platz beansprucht wird. Die restlichen 40 Prozent verteilen sich auf Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen oder einen Geschwisterzuschlag erhalten, weil sie mehrere Kinder haben. „Zu Lasten dieser Gruppe können die Initiatoren also theoretisch 16 Mio Euro aufbringen und damit die Wahlfreiheit zerstören“, sagte der Sozialpolitiker. Auch die geplante Auflösung der Stiftung FamilienSinn tauge nicht zu einer soliden Gegenfinanzierung . „Die 30 Mio. Euro Stiftungskapital könnten nur einmal ausgegeben werden. In den Folgejahren wären dafür dann 1,5 Mio. Euro jährlich für Aufgaben aufzubringen, die durch die Stiftung erfüllt werden“, erklärte der Abgeordnete. Sein Fazit: „Die Versprechungen des Trägerkreises sind auch dann nicht erfüllbar, wenn Leistungen an die Familien komplett gestrichen werden. Allein die Personalaufstockung würde 117 Mio. Euro kosten, von den Ausgaben für einen abgesenkten Rechtsanspruch und einen auf 10 Stunden erweiterten Betreuungsanspruch ganz zu schweigen.“ Für Panse geht es bei dem neuen Vorstoß in erster Linie um Begleitmusik zum Wahlkampf. Der Trägerkreis entwickele sich endgültig zu einer Hilfstruppe der LINKEN und der SPD, interpretiert Panse die ihm vorliegenden Unterlagen.

Trägerkreis vor zweitem Anlauf zum Volksbegehren

Während wir im Landtag noch heftig über den von den Oppositionsparteien eingebrachten Kita-Gesetzentwurf diskutieren (zuletzt im Plenum am Freitag), stellt sich der Icon: Bookmark Trägerkreis “Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik” bereits auf einen zweiten Start eines Volksbegehrens ein. Einem Protokoll der letzten Vollversammlung des Trägerkreises vom 2.9.2008 ist dies zu entnehmen. Immer deutlicher wird dabei, es geht um den bereits aufziehenden Vorwahlkampf. Peter Häußler, stellvertretender Sprecher vom Trägerkreis, schreibt dazu an seine Mitstreiter: “Die Hauptbotschaft des Treffens: die Entwicklungen im Parlament machen einen Neustart des Volksbegehrens im kommenden Frühjahr wahrscheinlich. Wir werden dann in eine Wahlperiode geraten, die CDU wird wettern und wir werden antworten: wozu ist ein Wahlkampf denn da, wenn nicht zur Auseinandersetzung um strittige Themen?” Recht hat Herr Häußler! Also dann sollten wir doch mal beginnen mit der Auseinandersetzung um den neuen (noch vertraulichen) Gesetzentwurf: Im Vergleich zum letzten wurde er erheblich gekürzt, um ihn lesbarer bzw. druckbarer zu machen. Der alte Entwurf wurde vom Thüringer Verfassungsgericht abgeschmettert und war zudem so umfänglich, dass er nicht einmal auf ein A3-Blatt passte. Bei der Straffung wurde nun zunächst das gebührenfreie letzte Kita-Jahr gestrichen, denn Volksbegehren zu Gebühren und Beiträgen sind rechtlich nicht zulässig. Aus dem gleichen Grund wurde die bisher vorgesehene Begrenzung der Elterngebühren auf den Stand des Jahres 2005 gestrichen. Den Kürzungsbemühungen fielen schließlich die ursprünglich geplanten Paragraphen zu den Zielen und Aufgaben der Kinderbetreuung und zum Leitungsrat zum Opfer. Geplant ist nach wie vor die ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgeldes und die Auflösung der Icon: Bookmark Stiftung “Familiensinn”. Damit sollte nach Meinung des Trägerkreises genug Geld da sein, um die Personalverbesserungen in den Kitas und die Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab einem Jahr zu finanzieren. Dies bleibt jedoch unrealistische Träumerei. Von den rund 40 Millionen Landeserziehungsgeld fließen bereits jetzt schon rund 60 Prozent per Abtretungserklärung in die Kitas. Der Rest teilt sich auf zwischen den Eltern die ihre Kinder zwischen dem 2 und 3 Jahr zu Hause betreuen, nach den neuesten Zahlen sind dies 23 Prozent, und den Eltern mit mehreren Kindern, die einen Geschwisterzuschlag erhalten, auch wenn das Kind die Kita besucht. Der neue Gesetzentwurf würde damit insbesondere Eltern mit mehreren Kindern treffen. Bei der geplanten Auflösung der Stiftung “Familiensinn” übersehen die Kollegen vom Trägerkreis, dass die zusätzliche Einnahme von über 30 Millionen Euro nur einmal zur Verfügung stehen, aber dafür in den Folgejahren auch die familienpolitischen Leistungen der Stiftung separat finanziert werden müssten (jährlich 1,5 Mio Euro). Die Kosten bei Realisierung des Volksbegehrens haben sich durch die Streichung des gebührenfreien Kita-Jahres zwar wohl um rund ca. 16 Millionen reduziert, aber es bleibt noch eine unrealistische Summe ohne Deckungsvorschlag. Allein 117 Millionen Euro würde jährlich die Personalaufstockung kosten. Hinzu kommen noch erhebliche Kosten für die Absenkung des Rechtsanspruchs und die Erweiterung des Betreuungsanspruch auf mindestens 10 Stunden täglich Fazit: Auch der neue Gesetzentwurf wird wohl nicht finanzierbar sein und eventuell vor dem Verfassungsgericht landen. Bei den strategischen Planungen des Trägerkreises hofft man darauf, dass durch die Landtagswahl im nächsten August vielleicht die Klage entfallen könnte. Dass zwischenzeitlich keine Verbesserung in den Kitas greifen würde, wird billigend bei der Planung der Strategie in Kauf genommen. Überdeutlich wird dies an einem Satz im Protokoll vom 2.9.: “Es besteht jedoch die große Wahrscheinlichkeit, dass sich die Liga mit Almosen abspeisen lassen wird (ab 300 VbE).” Falls also die Liga als Träger von den meisten Thüringer Kitas einer Kompromissvariante zustimmen würde zwischen dem sozialpolitisch Wünschenswertem und finanzpolitisch Realisierbarem, wird ihr wohl vom Trägerkreis die “Freundschaft” gekündigt. Wer noch Zweifel daran hat, wer hier politisch sein Süppchen kocht, findet unter der Terminankündigung im Protokoll des Trägerkreises die Antwort: “nächste TK Sitzung am 4.11. bei den LINKEN und AK Gesetz am 9.10. bei der SPD” Interessenten am neuen vertraulichen Entwurf des Volksbegehrens (Stand Anfang September, unfertige Diskussionsfassung) können ihn von mir gerne per Icon: Mail E-Mail erhalten. Schließlich kann die Auseinandersetzung um strittige Themen doch nur hilfreich sein.

Michael Panse zu den neuesten Besuchsquoten in Kindertagesstätten

Erziehungsgeld ist für die Form der Betreuung nicht ausschlaggebend

Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Das Thüringer Erziehungsgeld hat offensichtlich keinen nennenswerten Einfluss darauf, ob Kinder im dritten Lebensjahr zu Hause oder in Kindertagesstätten betreut werden. Das hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, zu den heute veröffentlichten Zahlen zu Besuchsquoten in Kindertagesstätten erklärt. „Wer glaubt, dass 150,-€ jemanden von der Erwerbsarbeit abhalten, der zurück in den Beruf will und kann, ist weltfremd. Die Leistung erleichtert es aber jenen, die um der Kinder willen zu Hause bleiben wollen, sich diesen Wunsch zu erfüllen“, so Panse. Der Sozialpolitiker sieht in den Zahlen „unspektakuläre statistische Schwankungen“. Aus den Zahlrenreihen ergibt sich für ihn, dass rund ein Viertel der Eltern ihre zwei Jahre alten Kinder lieber noch etwas länger zu Hause betreuen und erziehen wollen und drei Viertel auf die Kindertagesstätten zurückgreifen. Der Abgeordnete sieht sich in seiner Einschätzung auch durch die Elterngeldstatistik des Bundes bestätigt. „Ein Viertel der Mütter in Thüringen nutzt die Verlängerungsoption auf zwei Jahre. Mit dem Thüringer Erziehungsgeld entsteht so ein Zeitraum von drei Jahren, der in diesen Familien vorrangig den kleinen Kindern gewidmet wird.“ Aus den Statistiken ergibt sich laut Panse, „dass mit dem Thüringer Erziehungsgeld und der nicht zuletzt von Thüringen durchgesetzten Verlängerungsoption beim Bundeselterngeld tatsächlich das Versprechen der Wahlfreiheit verwirklicht worden ist“. Wie er hinzufügte, will die SPD diese Wahlfreiheit wieder zerstören. Partei- und Fraktionschef Christoph Matschie hatte in einem Interview am 1. September angekündigt, die SPD wolle das Landeserziehungsgeld streichen. „Die SPD würde damit ein Stück Gestaltungsfreiheit beseitigen und einem Teil der Familien schon aus finanziellen Gründen eine Betreuungsform aufzwingen. Das werden wir zu verhindern wissen“, sagte der Sozialpolitiker. Abschießend erinnerte er an die Verfassung des Freistaats Thüringen. Dort heißt es in Art. 17: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung“. Panse forderte die Opposition auf, diesen Grundsatz endlich zu beherzigen und ihre Versuche zur Bevormundung der Eltern einzustellen.

Michael Panse zur aktuellen Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes: Eindrucksvolle Bestätigung für Wahlfreiheit als Kern der Familienpolitik

Eltern in Thüringen nutzen weit häufiger als im Bundesdurchschnitt die Möglichkeit, das vom Bund gezahlte Elterngeld auf zwei Jahre zu strecken. Und Thüringer Väter beantragen häufiger Elterngeld als im Durchschnitt der neuen wie der alten Länder. Das hat heute der familienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, unter Bezugnahme auf Daten des Statistischen Bundesamtes zu Elterngeldanträgen von Januar 2007 bis Juni 2008 mitgeteilt. Panse sieht in den Zahlen eine Bestätigung für die Thüringer Familienpolitik, die konsequent am Prinzip der Wahlfreiheit für junge Familien ausgerichtet ist. Wie der Politiker darlegte, nutzen deutschlandweit 8,5 % der Eltern die sogenannte Verlängerungsoption, durch die das Elterngeld bei halber Höhe zwei Jahre bezogen werden kann. In Thüringen greifen 22,4 % auf diese Möglichkeit zurück. Im dritten Lebensjahr des Kindes schließt sich das Thüringer Erziehungsgeld an. Ergänzend verwies Panse darauf, dass in Sachsen, das wie Thüringen ein Landeserziehungsgeld zahlt, der Bezug des Elterngeldes von 17,1 % der Eltern verlängert wird. Die Vergleichswerte für die anderen neuen Länder liegen zwischen 7,5 % in Brandenburg und 10,4 % in Mecklenburg-Vorpommern. In Thüringen kommen 15,4 % der Elterngeldanträge von Männern. Im früheren Bundesgebiet sind dies lediglich 13,3 % und in den neuen Ländern im Durchschnitt 14,9 %. Nach den Worten Panses „erlauben die Zahlen die Interpretation, dass die Wahlfreiheit tatsächlich greift und Eltern, die auf die häusliche Erziehung ihrer kleinen Kinder setzen, mit der Verlängerungsmöglichkeit eine wichtige Option eröffnet worden ist“. Der Politiker sieht darin auch Rückenwind für das Vorhaben der Bundesregierung, in ganz Deutschland ein Betreuungsgeld einzuführen. Nur so sei gewährleistet, dass Eltern tatsächlich frei wählen können, wie sie die ersten drei Lebensjahre mit ihren Kindern gestalten. Nach Meinung des Abgeordneten muss schließlich geprüft werden, ob es eine passgenauere Anschlussoption für das Thüringer Erziehungsgeld an das Elterngeld gibt. Je nach der Form der Inanspruchnahme kann die Leistung des Bundes zwischen 12 und 28 Monaten beansprucht werden.