Thüringen sagt „Ja“ zu Kindern. Und die CDU sagt deshalb auch „Ja“ zum Kinderschutz.
Über das „Wie“ haben wir in der Vergangenheit hart gerungen. Wichtig waren uns ein dichtes Netz an Hilfsangeboten für Eltern. Hierzu zählen die Familienhebammen, aber auch Familienberatungsstellen.
Ausschlaggebend waren für uns die Früherkennungsuntersuchungen, die so genannten U’s. Diese sind von nun an für Eltern verbindlich. Wenn sich Eltern nach zweimaliger Mahnung nicht beim Kinderarzt melden, wird das Jugendamt nach gemäß Paragraph 8a des Sozialgesetzbuches VIII handeln. Zudem kann das Landeserziehungsgeld gestrichen werden.
Vor diesem Hintergrund haben wir gestern den SPD-Gesetzentwurf abgelehnt.
Der durch unsere Anregungen modifizierte Gesetzentwurf der Landesregierung dient dem Kinderschutz in Thüringen. Dieses Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes hat das Thüringen Parlament mit Mehrheit angenommen.
Das „Außerparlamentarische Bündnis für Menschen mit Behinderung“ versteht sich als Interessenvertretung der Thüringer Menschen mit Behinderung sowie als Ideengeber für die Politik.
In Thüringen leben ca. 317.000 Menschen mit Behinderung, von denen ca. 250.000 einen Grad der Behinderung von 50 und mehr aufweisen.
Bei dem heutigen Treffen im Thüringer Landtag zum Thema „Die Gesundheitsreform – Was kommt auf die Menschen zu?“ stellten sich Herr Fabisch von der AOK Sachsen-Thüringen und Herr Kruchen aus dem Referat Sozialversicherung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit den Fragen.
Menschen mit Behinderung sind in gleicher Weise von den Veränderungen der Gesundheitsreform betroffen wie jeder andere auch, meinte Herr Kruchen. Der Beitragssatz steigt im kommenden Jahr für alle Kassen einheitlich auf 15,5 %. Grund hierfür sind beispielsweise die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, etwa durch die Angleichung der Honorare der Ost-Ärzte an das Westniveau. Hinzu kommen steigende Kosten für Behandlungen und Arzneimittel. Hierbei will man den Patienten neueste Behandlungsmethoden nicht vorenthalten. Insbesondere für behinderte, schwer und chronisch Kranke sollen mit der Kostenneuregelung im Gesundheitswesen weiterhin die bestehenden hohen Standards der medizinischen Versorgung erhalten bleiben.
Von Seiten der Behindertenverbände wurden insbesondere Unsicherheiten in Bezug auf die Rabattverträge geäußert. Gut sei, dass auf Grund neuer Regelungen auf dem Arzneimittelmarkt mehr als 9.000 Medikamente zuzahlungsbefreit sind. Allerdings wissen Ärzte nicht immer darüber bescheid und verschreiben kostenpflichtige Medikamente. Auch passiert es, dass Patienten andere, aber wirkungsgleiche Präparate erhalten. Auch dies führt bei Behinderten und schwer kranken Menschen oft zu Verunsicherung.
Vertreter der Behindertenverbände haben angekündigt uns im Januar Wahlprüfsteine in Form eines Fragenkatalogs zukommen zu lassen. Wir werden diese Fragen beantworten, und dabei wird die CDU ihre Argumente für eine nachhaltige und solidarische Politik für und mit Menschen mit Behinderung darlegen. Ich bin dankbar für die Impulse, die die fachlichen Beratungen des außerparlamentarischen Bündnisses uns liefern. Nicht alle sozialpolitischen Wünsche sind erfüllbar, aber es ist wichtig miteinander im Gespräch zu bleiben.
Gleich drei Gesetze wurden in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses abschließend beraten, mit Änderungen versehen und mit den Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen.
Bereits seit rund zwei Jahren ist das Gesetz für einen verbesserten Kinderschutz in der Diskussion. Im Rahmen umfänglicher öffentlicher Anhörungen haben wir uns entschlossen die Vorsorgeuntersuchungen verbindlicher zu regeln. Eltern die diese Untersuchungen für ihre Kinder auslassen, sollen zwei Mal erinnert und gemahnt werden. Wenn dies nichts hilft, soll nach unserer Auffassung das Jugendamt informiert werden. Dieses muss dann, gemäß § 8a des SGB VIII handeln. Auch bei der vorgesehenen Sanktionsmöglichkeit, dem Entzug des Landeserziehungsgeldes, soll es bleiben. Neu aufgenommen, haben wir heute eine Gesetzesregelung zu den Familienhebammen (→ Pressemitteilung von heute).
Als zweites Gesetz haben wir heute das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterringung psychisch Kranker (ThürPsychKG) vom 2. Februar 1994“ beschlossen. Hinter diesem etwas sperrigen Titel verbergen sich die Regelungen zur psychiatrischen Versorgung und zur Maßregelvollzug in Thüringen. Dankbar bin ich dem Landesärzteverband für zahlreiche Änderungsvorschläge, von denen wir viele aufgegriffen haben.
Als drittes Gesetz stand das „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule“ auf der Tagesordnung. Aufbauend auf dem zwölften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung soll mit diesem Gesetz die Kooperation zwischen beiden Partnern gestärkt werden. Ebenfalls ist im Blickpunkt dabei die Stärkung der Eigenverantwortung der Schule und die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdungen durch eine Konkretisierung des Schutzauftrages der Kitas und Schulen. Unsere Änderungen am Gesetzentwurf hatten wir bereits im Bildungsausschuss eingebracht und beschlossen.
Am kommenden Donnerstag stehen alle drei Gesetze zur abschließenden zweiten Lesung im Plenum an.
Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes abschließend beraten
„Einen effektiveren Schutz der Kinder vor Misshandlung, Vernachlässigung und Verwahrlosung“ erwartet der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, von dem heute im Sozialausschuss des Landtags abschließend beratenen Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes. Die CDU-Fraktion hat mit einem Änderungsantrag die Familienhebammen im Gesetz verankert. Mit den neuen Regelungen kann insgesamt besser durchgesetzt werden, dass Kinder regelmäßig an vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.
Wie Panse erläuterte, wird es künftig eine zentrale Stelle geben, die kontrolliert, dass sämtliche Kinder bis zur Einschulung keine Vorsorgeuntersuchung versäumen. Kommen Eltern ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nicht nach, so wird nach zweimaliger Mahnung das Jugendamt eingeschaltet. Der Sozialpolitiker begrüßte ausdrücklich, dass als Sanktionsmöglichkeit bei säumigen Eltern das Landeserziehungsgeld gestrichen werden kann. „Wir wollen keinen zahnlosen Tiger, deshalb ist dieser Hebel als letzte Konsequenz sinnvoll“, so Panse.
In einer „Lotsen- und Brückenfunktion“ sieht der Erfurter Abgeordnete die Familienhebammen. Sie sollen sich vor allem um Familien kümmern, bei denen sich belastende Faktoren häufen. Sie können gesundheitliche, soziale, psychische und materielle Probleme rechtzeitig erkennen und durch aufsuchende Arbeit und Koordination von Hilfsangeboten für Abhilfe sorgen. Laut Panse sind bereits 40 Familienhebammen ausgebildet. Ein weiterer Lehrgang mit 20 Teilnehmerinnen wird im nächsten Jahr beginnen. Sie erhalten für ihre Arbeit nun eine gesetzliche Grundlage.
Bereits zum vierten Mal veranstaltet die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Thüringer Forschungs- und Arbeitsstelle für den gemeinsamen Unterricht morgen einen landesweiten Integrationstag.
Im Helios-Klinikum und in der Universität werden rund 30 Referenten über das Spannungsfeld gemeinsamer Unterricht an allgemeinen Schulen auf der einen und Förderschulunterricht auf der anderen Seite diskutieren. Bei der Podiumsdiskussion werde ich als Sozialpolitischer Sprecher die CDU-Fraktion vertreten.
Bei der gestrigen Sitzung des Bildungsausschusses im Thüringer Landtag wurde bereits deutlich, dass es zu diesem Thema noch viel zu tun gibt.
Heute habe ich die Beantwortung meiner kleinen Anfrage zur Entwicklung der Förderschulzahlen in Thüringen bekommen. Die Antworten bestätigen meine Unzufriedenheit mit dem gegenwärtigen Entwicklungsstand.
Vorab ist aber festzuhalten: Wir brauchen gute Fördeschulen und wir haben gute Förderschulen und Förderzentren (derzeit in Thüringen 94 mit 12.442 Schülern). Den meisten Kindern wird dort optimal geholfen. Im Gegensatz zu den Linken bin ich nicht der Meinung, dass Förderschulen abgeschafft werden sollen. Allerdings glaube ich, dass nicht alle Kinder die derzeit eine Förderschule besuchen dort sein müssten.
Unser Ziel ist laut Förderschulgesetz vorrangig der gemeinsame Unterricht. Beim gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf haben wir aber noch erhebliche Aufgaben vor uns, um dem Förderschulgesetz gerecht zu werden. Die Zahl der Förderschüler ist in Thüringen (7,05%) deutlich über dem Bundesdurchschnitt (4,36 %). Nur Mecklenburg Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben noch mehr und Sachsen nur unwesentlich weniger Förderschüler.
Zwar ist die absolute Zahl der Förderschüler in den letzten Jahren zurückgegangen, aber nur auf Grund insgesamt sinkender Schülerzahlen. Prozentual steigt der Anteil der Förderschüler kontinuierlich an seit 1991 (3,9%), 1998 (5,8%), 2001 (6,8%), 2007 (7,05%).
Ich sehe die Ursache für die hohe Zahl von Förderschülern in der Verfahrensweise der Aufnahme von Schülern. In anderen Bundesländern entscheiden darüber abschließend die Schulämter/Schulbehörden. In Thüringen entscheidet der Schulleiter des Förderzentrums, auf Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachten.
Aber Förderschulen „leben“ auch von der Zahl der Schüler. Die Zuweisung der Schulleitungsstunden an Förderzentren erfolgt schülerzahlbezogen. Welcher Schulleiter senkt daher schon freiwillig die Zahl der Förderschüler zugunsten des gemeinsamen Unterrichts?
Ein zweites Problem: Aus der Arbeit im Thüringer Behindertenbeirat weiß ich, dass in Thüringen 77,6 % der Förderschüler auf die Bereiche sonderpädagogischer Fördebedarf Lernen, Sprache und Verhalten entfallen. Von denen entfällt der größte Teil (63,4 %) auf den Förderbedarf Lernen, 18,2 % Sprache und 18,2 % Verhalten.
Für diese Kinder ist die Förderschule nicht unbedingt der beste Ort wegen der späteren eingeschränkten Ausbildungs- und Berufsperspektiven. Diese Schüler werden in der Regel von den Förderschulen im mobilen Sonderpädagogischen Dienst begutachtet und erhalten eine Empfehlung zum Besuch der Förderschule, wenn an der allgemeinen Schule die pädagogischen Maßnahmen erschöpft sind.
Die entscheidende Frage dürfte sein: Wie werden Eltern optimal beraten, was für ihre Kinder das beste ist und welche Ressourcen stellen wir bereit um an der allgemeinen Schule eine bestmögliche Förderung zu erreichen?
Die Beantwortung meiner Anfrage offenbart, warum derzeit Eltern die Förderschule wählen:
die Aussicht auf das Lernen in kleineren Klassen erscheint erfolgversprechender,
die Förderschule ist als Ganztagsbetreuungseinrichtung beitragsfrei,
die Schüler erhalten bessere Noten und haben weniger Stress,
die Eltern waren selbst in einer Förderschule.
Ich halte die vier Anstriche für eine Offenbarung, die geradezu nach Änderungen schreien.
Die Aufnahme- und Überweisungspraxis an Förderschulen muss sich ändern. Damit einhergehend brauchen wir dann mehr Ressourcen an den allgemeinen Schulen.
Ich wünsche mir perspektivisch ein Modell, wie wir es im Mai in Finnland kennen gelernt haben. Dort werden Schüler mit Förderbedarf der Bereiche Lernen, Sprache und Verhalten in Kleinstgruppen an ihrer Schule unterrichtet. Dazu verlassen sie zwar ihre Unsprungsklasse, allerdings mit dem Ziel möglichst noch im gleichen Schuljahr den Anschluss wieder zu finden.
Zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion:
Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf, DS 403/08
Unter TOP 9 der heutigen Stadtratssitzung stand die große Anfrage der SPD zur Aussprache an. Ohne Angabe von Gründen nahm die SPD diesen Punkt von der Tagesordnung und verwies die Anfrage direkt in den Jugendhilfeausschuss. Über die Gründe zu diesem einmaligen Schritt darf spekuliert werden. Keine Lust zur Diskussion? Nicht die richtigen Antworten bekommen? Einer fachlichen Debatte ausweichen?
Es gibt drei Dingen die bekanntlich im Leben nicht wieder kommen: Das gesprochene Wort, der geschossene Pfeil und die günstige Gelegenheit. Die günstige Gelegenheit hätte heute bestanden, aber die SD wollte dazu keine Stadtratsdebatte.
Deshalb an dieser Stelle einige schriftliche Gedanken dazu. Für 508 Kinder im Kindergartenalter stellt das Jugendamt einen zusätzlichen Förderbedarf aufgrund von Störungen und Auffälligkeiten fest. Im wesentlichen handelt es sich dabei um Sprach- und Sprechstörungen sowie Entwicklungs- und Verhaltensstörungen. Im Jahr 2008 werden dafür voraussichtlich 865.443 Euro aufgewandt, von denen 188.835 Euro Landeszuschüsse sind. Die Stadtverwaltung erklärt dazu: „Mit der aktuellen Förderpraxis können bei einem Großteil von Kindern größere Entwicklungsrückstände verhindert werden, so dass sie regulär eingeschult werden können. Kritisiert wurde, dass mit dem Familienförderungsgesetz die Finanzierung des Landes für behinderte Kinder und Kinder mit Frühförderbedarf in Kindertagesstätten erheblich gekürzt worden sei. Dies stimmt jedoch nur zum Teil, denn die Finanzierung des Landes für behinderte Kinder wurde nicht gekürzt.
Nach der alten Gesetzespraxis wurde pauschal bei jeweils zwei Kindern mit Förderbedarf vom Land eine halbe zusätzliche Fachkraft pro Gruppe bezahlt. Allerdings, und das war das Manko, fand eine individuelle Betrachtung des einzelnen Kindes durch Fachkräfte außerhalb der Einrichtungen, ein gezieltes Hilfeplanverfahren, ein Controlling usw. fand in der Regel nicht statt. So bestätigt es auch die Erfurter Stadtverwaltung. Zutreffend kommt die Stadtverwaltung zum Fazit: „Durch die „neue“ Verfahrensweise ab dem 1.1,2006 kann auf die individuellen Belange des einzelnen Kindes besser eingegangen werden. Die Frühförderung erfolgt planmäßiger und kontrollierter.“. Vielleicht waren es genau diese Sätze, die der SPD die Lust auf eine Stadtratsdebatte dazu genommen haben.
In der Jugendhilfeausschusssitzung im Januar werden wir dieses Thema in öffentlicher Sitzung dennoch intensiv diskutieren.
CDU-Fraktion ehrt 95 Ehrenamtliche aus ganz Thüringen
„Für die CDU-Landtagsfraktion entscheidet bürgerschaftliches Engagement über die Lebensqualität in unserer Gesellschaft. Wie reich und segensreich unser Zusammenleben am Ende ist, hängt nicht nur von Arbeit und Auskommen, sondern auch davon ab, was jeder Einzelne bereit ist, von seinen Gaben einzubringen“, erklärte Fraktionsvorsitzender Mike Mohring im Vorfeld der feierlichen Auszeichnung Ehrenamtlicher am morgigen Dienstag im Kaisersaal Erfurt.
Bei der Traditionsveranstaltung wurden auch in diesem Jahr 95 Thüringerinnen und Thüringer für ihre Dienste um das Gemeinwohl ausgezeichnet. Darunter sind auch sechs Bürger aus Erfurt, die auf Vorschlag der CDU Landtagsabgeordneten Marion Walsmann, Michael Panse und Jörg Schwäblein für ihre Verdienste geehrt wurden. In den Laudationes heißt es:
Marion Walsmann, Thüringer Justizministerin, Jörg Schwäblein, MdL und Michael Panse, MdL mit den sechs Ausgezeichneten
Roland Büttner (Abg. Panse)
Der Ideenreichtum des Stadtführers Roland Büttner ist aus Erfurt nicht mehr wegzudenken. Besonders danken wollen wir ihm für seinen Einsatz für das Kinderhospiz Mitteldeutschland. Er sammelt Spenden auf seinen Stadtführungen und verzichtet auch auf sein eigenes Honorar. Erst kürzlich kamen so wieder fast 400 Euro für eine Bibliothek im Hospiz zusammen. Er wird auch weiter mit seiner Spendenbox unterwegs sein. Der Dank der erkrankte Kinder und ihrer Eltern ist im gewiss.
Viola Schirneck (Abg. Panse)
Als Vorsitzende des Vereins Alleinerziehender Mütter und Väter kümmert sich Frau Viola Schirneck um die vielfältigen Belange Alleinerziehender. Selbst Mutter von fünf Kindern weiß sie, wie man dabei die Interessen der gesamten Familie im Blick behält. Besonders durch ihre integrative Haltung gelingt es Frau Schirneck immer wieder zwischen Verbänden, Politik und Familien zu vermitteln und hilft so die Familienpolitik im Freistaat weiter zu entwickeln.
Stephan Thraen (Abg. Walsmann)
Herr Stephan Thraen engagiert sich seit 2005 als Mitbegründer und Vorsitzender für den „Freundeskreis der Kirche St. Laurentius Frienstedt“. Als die Kirche 2006 wegen Baufälligkeit geschlossen werden musste, wurde der Freundeskreis unter seiner Leitung zum Retter in der Not. Das Kirchendach wurde abgedichtet, die Balken sowie das Gesims instandgesetzt und eine Blitzschutzanlage eingebaut werden. Im Oktober konnten so erstmals wieder Taufen in der Frienstedter Kirche gefeiert werden. Wir wünschen dem Freundeskreis und der Frienstädter Gemeinde weiter viel Schaffenskraft und Gottes Segen, so dass die Sanierung bald abgeschlossen werden kann.
Anita Henning (Abg. Walsmann)
Seit sieben Jahren leitet Frau Anita Henning die Beratungs- und Begegnungsstätte für Senioren der evangelischen Kaufmann-Gemeinde in Erfurt. Ein immer offenes Ohr und Hingabe prägen ihr weit über dienstliche Pflichten hinausgehendes Engagement. Die Palette reicht von Gedächtnistraining, Gesangsrunden und Gymnastik bis zu Unterstützung bei Behördenwegen und Besuchen am Krankenbett. Sie bietet uns ein herausragendes Beispiel an praktiziertem christlichen Selbstverständnis.
Angelika Althoff (Abg. Schwäblein)
Seit vielen Jahren engagiert sich Frau Althoff ehrenamtlich im Vorstand des Ortsvereins Dittelstedt. Viel Zeit investiert sie in die Seniorenbetreuung. Die von ihr koordinierten Gesprächskreise und Veranstaltungen erfreuen sich hoher Beliebtheit und werden mit Freuden besucht.
Jan Kerkmann (Abg. Schwäblein)
Herr Jan Kerkmann ist ein unverzichtbarer Kamerad in der Freiwilligen Feuerwehr Erfurt-Dittelstedt. In der Erfurter Feuerwehr ist der Brandmeister und stellvertretende Stadtbrandinspektor für seine Zuverlässigkeit und sein Fachwissen bekannt. Gegenüber dem Leiter der Feuerwehr Erfurt vertritt er engagiert die Interessen seiner mehr als 1.000 Kameraden bei den Freiwilligen Feuerwehren der Landeshauptstadt.
Ehrenamtliches Engagement ist für die Erfurter CDU-Abgeordneten weit mehr als nur eine Worthülse. „Wir fördern das Ehrenamt, weil gerade diese Kultur des Miteinanders Aufmerksamkeit und Anerkennung verdient“, erklärten die Unionspolitiker abschließend.
Mit einer erfreulichen Botschaft im Gepäck konnte ich heute mit unserer Justizministerin Marion Walsmann das Jesus Project am Roten Berg besuchen.
Aus Überschüssen der Lotterie konnten wir die Zusage über 2558,78 Euro Lottomittel überbringen.
Bestimmt ist das Geld für Umbaumaßnahmen im Saal des Jesus Projects. Bis jetzt gibt es keine vernünftig nutzbare Lichtanlage im ehemaligen Plattenbau, der zu DDR-Zeiten als Stadtteilbibliothek genutzt wurde.
Gerne habe ich diesen Antrag unterstützt, weil ich um die wichtige Sozial- und Jugendarbeit am Roten Berg weiß. In einem durchaus nicht einfachen sozialen Umfeld bietet die offene Arbeit des Jesus Projects ein Angebot der Begegnung und des Zuspruchs.
Michael Panse, MdL und Marion Walsmann, Thüringer Justizministerin bei der Übergabe von Lottomitteln an Michael Flügge, Leiter des Jesus-Projects
Während unseres Besuchs erläuterte uns Michael Flügge, Leiter des Jesus-Projects, dass zunehmend mehr Nachbarinnen und Nachbarn die Angebote vom gemeinsamen Mittagessen über die offene Jugendarbeit bis hin zu kulturellen Veranstaltungen nutzen. Auch die sonntäglichen Gottesdienste finden in einem stark konfessionslos geprägten Gebiet (nur 8 Prozent gehören am Roten Berg einer Kirche an) mehr und mehr Zuspruch.
Erfolgreichste Veranstaltung der letzten Zeit war eine Buchlesung mit Eva Herman mit über 100 Besuchern (mein Blog-Bericht dazu hier). Damit solche Veranstaltungen künftig ins richtige Licht gerückt werden können, sollen die Lottomittel genutzt werden.
Rund 300 Fachexperten trafen sich heute zur 2. Thüringer Kinderschutzkonferenz in der Saalestadt.
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und das Universitätsklinikum Jena hatten Ärzte, Sozial- und Jugendamtsmitarbeiter, Juristen und Politikvertreter geladen um über die Fortentwicklung des Kinderschutzes in Thüringen zu diskutieren.
Ministerin Christine Lieberknecht verwies darauf, dass der Kinderschutz seit vielen Jahren im Mittelpunkt der Betrachtungen steht. Bereits im Dezember 2006 hat die Thüringer Landesregierung ein umfängliches Maßnahmebündel zum Kinderschutz beschlossen. Die Gründung des 17. Thüringer Kinderschutzdienstes, die Ausbildung von 110 Fachkräften für die Entwicklungspsychologische Beratung, der gesetzlich geregelte Datenaustausch zwischen Standes- und Jugendämtern, die Aktion „Ich geh zur U und du?“ und die Familienhebammen sind Beispiele für die erfolgreiche Umsetzung.
Selbstverständlich gibt es aber auch weiteren Handlungsbedarf. Von den 40 ausgebildeten Familienhebammen aus 11 Landkreisen werden derzeit nur 19 eingesetzt. Weitere 20 werden 2009 ausgebildet. Um für ihren Einsatz die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen, werden wir eine Ergänzung beim zur Beschlussfassung anstehenden Kinderschutzgesetz einbringen.
Neben Ärzten erläuterte auch der Erfurter Jugendamtsleiter Hans Winklmann die aktuelle Situation. In der Landeshauptstadt hat sich die Zahl der dem Jugendamt gemeldeten möglichen Gefährdungsmeldungen vervierfacht. Derzeit gehen durchschnittlich 7,2 Meldungen beim Jugendamt ein. In Folge der Umsetzung des § 8a des SGB VIII und auch der gewachsenen Aufmerksamkeit der Gesellschaft stieg diese Zahl. Bemerkenswert ist, dass es keinerlei Meldungen aus den Ortschaften gibt. 58 % der Hinweise beziehen sich auf mögliche Vernachlässigungen und 16 % auf Misshandlungen. Bei den Einzelfallprüfungen ist festzustellen, dass rund 38 % der Hinweise unbegründet sind, lediglich bei 1 % eine akute Gefährdung besteht und bei allen anderen mehr oder weniger Beratungsbedarf besteht.
Beim Statement von Hans-Otto Burschel, Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen, war bemerkenswert, dass er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ausreichend hält. Familiengerichte entscheiden letztlich darüber ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wenn dann auch noch der mangelnde Wille der Eltern dies abzustellen zu verzeichnen ist handeln die Gerichte. Nach seinen Erfahrungen haben nicht die Zahl der Fälle zugenommen, sehr wohl jedoch die Sensibilisierung der Gesellschaft.
Genau dies will die CDU-Fraktion auch beim Gesetz zum besseren Kinderschutz ins Zentrum der Betrachtung rücken. Die Tagung in Jena hat uns dafür wichtige Impulse gegeben.
Beim gestrigen 23. CDU-Landesparteitag in Heilbad Heiligenstadt wurden der Landesvorstand neugewählt und Dieter Althaus als Spitzenkandidat zur Landtagswahl am 30. August 2009 gekürt.
Die Delegierten und Gäste des Landesparteitages signalisieren ihre Zustimmung für den Spitzenkandidaten Ministerpräsident Dieter Althaus.
Mit glatten 100 Prozent wurde Dieter Althaus im Amt als Vorsitzender bestätigt.
In seiner vorangegangenen Rede hatte er den Erfolgsweg Thüringen nachskizziert und einen Ausblick auf das, was vor uns liegt gegeben.
Mich hat daran besonders gefreut, dass er unsere Familienpolitik in den Mittelpunkt der Politikfelder rückte. Neben der Ankündigung zur Erweiterung des Landeserziehungsgeldes nahm er auch zur Kita-Betreuungssituation Stellung.
Wir wollen für alle nach dem 1.1.2009 geborenen Kinder die Bezugsdauer des Landeserziehungsgeldes vom bisherigen dritten Lebensjahr auf das zweite Lebensjahr ausdehnen. Dies würde bedeuten, dass nach dem Bezug des Bundeselterngeldes nahtlos für zwei Jahre das Thüringer Landeserziehungsgeld an die Eltern gezahlt wird.
Zur Kita-Betreuungssituation verwiesen sowohl Ministerpräsident Dieter Althaus als auch Fraktionsvorsitzender Mike Mohring auf Verbesserungsbedarf bei den unter dreijährigen Kindern. Nach der Vorlage des Abschlussgutachten von Prof. Michael Opielka werden wir dies bewerten und entscheiden.
Unser Alt-Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel bewies in seinem Grußwort, dass er nichts von seiner Wahlkampflust eingebüßt hat. „Ramelow ist Ypsilanti im Quadrat und das hat Thüringen nicht verdient!“ rief er den Delegierten und Gästen zu und kündigte seine Wahlkampfunterstützung an.
Ich werde sehr gerne darauf zurück kommen.
Bei den Beisitzerwahlen wurde unser CDU-Ortsvorstandmitglied Hildigund Neubert wieder gewählt – ein wichtiges Signal.
Gerade im bevorstehenden Jahr der Demokratie werden wir die Auseinandersetzung mit der LINKEN/SED und alten Stasikadern mit aller Schärfe führen.
Unter den 23 Thüringer Delegierten zum CDU Bundesparteitag werden Marion Walsmann, Thomas Pfistner und ich die CDU Erfurt vertreten.
Last but not least – der offizielle CDU-Thüringen-Wahlkampfsong wurde präsentiert. Princess Jo + Rest of best feat Dieter Althaus & Henry Solf sangen „Thüringen das sind wir“. Den Song gibt es auf CD bei der CDU-Landesgeschäftsstelle und hier zum Probehören.
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