Zum schlimmen baulichen Zustand etlicher Kitas gesellt sich jetzt der Griff in die Taschen der Eltern
Der Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters für das Jahr 2013 liegt auf dem Tisch des Stadtrats und darin verbergen sich erhebliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass die angepeilte Erhöhung der Kita-, Krippen- und Hortgebühren für heftige Diskussionen sorgen wird.
Aus dem Haushaltsentwurf lässt sich die vom Oberbürgermeister und seiner linken Beigeordneten vorgesehene Gebührenerhöhung nur zwischen den Zeilen lesen. Bei den Elterngebühren in den kommunalen Kitas sollen die Eltern 144.000 Euro und rund 500.000 Euro bei Krippengebühren mehr bezahlen. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen und es ist nur der Berechnungszeitraum vom 1. August bis 31.12. kalkuliert (ab dem 1.8. könnte erst eine neue Kita-Gebührenordnung in Kraft treten). Es ist also anzunehmen, dass der Griff in die Taschen der Eltern tiefer und dreister ausfallen wird. Ich gehe davon aus, dass die Erfurter Eltern nach Bauseweins und Thierbachs Planungen mit etwa 2 Millionen Euro/jährlich an der Haushaltssanierung beteiligt werden sollen.
Am Montag wurde den Vetretern des Stadtelternbeirates der Entwurf der neuen Kita-Gebührenordnung übergeben und den Kita-Träger zugeschickt. Dieser Entwurf (nachfolgend im Wortlaut abgedruckt) sieht vor, dass die Gebühren für Krippen auf 600 Euro/Platz, für Tagespflege auf 490 Euro/Platz und Kita auf 400 Euro/Platz steigen sollen. Bereits jetzt liegt Erfurt schon mit 280 Euro für einen Kita-Platz und 560 Euro für einen Krippenplatz deutschlandweit an der Spitze. Der Gebührenentwurf wurde aber weder dem zuständigen Jugendhilfeausschuss noch den Stadträten zugeleitet.
Nachdem ich gestern von Kita-Trägern auf das Thema angesprochen wurde und den Entwurf erhielt, habe ich heute Namens der CDU-Stadtratsfraktion in Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen lassen und eine Stellungnahme der Verwaltung eingefordert. Weder die zuständige Beigeordnete noch der Jugendamtsleiter waren beim Jugendhilfeausschuss, aber dennoch berichtete ein Vertreter des Jugendamt Bemerkenswertes.
Zur Vereinheitlichung der Erfurter Kita-Gebührenordnung bei den kommunalen Einrichtungen und den freien Trägern gab es eine Arbeitsgruppe, an der auch der Stadtelternbeirat beteiligt war. Das von dieser Gruppe vorgeschlagene Konsenspapier wurde aber von der Verwaltung nicht akzeptiert und seitens der Verwaltungsspitze ein eigener Entwurf erarbeitet, der mit Niemanden außer der Verwaltungsspitze abgestimmt wurde. Dieser Entwurf sei nun ein Beratungsvorschlag – wird zumindest behauptet. Dass dies unwahr ist und stattdessen die hohen Gebühren das Ziel sind, wurde bei der Beantwortung meiner Nachfrage zu dem Thema deutlich. Bereits vor Wochen wurden die Gebühreneinnahmen im Haushalt auf Basis des Verwaltungsvorschlags kalkuliert, musste das Jugendamt einräumen. Es geht nun also nur noch darum, diese Kita-Abzocke der Eltern möglichst schnell durch den Stadtrat zu peitschen!
Die CDU-Stadratsfraktion wird dieses Thema zu einem zentralen Punkt der Haushaltsdiskussion machen. Der dreiste Griff in die Taschen der Eltern wird zu einer sozialen Entmischung in den Kitas führen und er wird dazu führen, dass weniger Kinder einen Kita-Platz nutzen werden. Andreas Bausewein hat einst versprochen die Kita-Gebühren abzuschaffen. Er hat dabei genauso gelogen, wie bei seiner Ankündigung die Kitas in Erfurt bis 2012 zu sanieren. Der Haushaltsentwurf 2013 dokumentiert das Versagen im Kita-Bereich. Viele marode Kitas werden auch 2013 nicht in Ordnung gebracht und die Eltern werden nicht entlastet sondern belastet.
Entwurf Stand 13.05.2013Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und KindertagespflegeAuf der Grundlage der §§ 22, 23, 24 und 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), des § 20 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (ThürKJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.02.2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 09.09.2010 (GVBl. S. 291) und der §§ 2, 18 und 26 Abs. 2 Nr. 10, 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2011 (GVBl. S. 531) hat der Erfurter Stadtrat in seiner Sitzung am …………..2013 die folgende Entgeltordnung beschlossen:1. Grundsätze1.1 Die Entgeltordnung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und Kindertagespflege der Landeshauptstadt Erfurt und bildet die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft durch die Stadt.1.2 Das Betreuungsverhältnis wird privatrechtlich ausgestaltet. Dazu schließt die Stadtverwaltung mit den jeweils Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag. Der Betreuungsvertrag enthält die detaillierten Regelungen zur konkreten Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, insbesondere zur Einkommensermittlung und zu den Mitwirkungspflichten der Erziehungsberechtigten.1.3 Die Höhe des Elternentgelts beträgt bei der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren in einer Kindertageseinrichtung monatlich 600,00 EUR, bei der Betreuung von Kindern ab 2 Jahren in Kindertageseinrichtungen monatlich 400,00 EUR. Die Höhe des Elternentgelts beträgt in der Kindertagespflege, unabhängig vom Alter des Kindes, monatlich 490,00 EUR.1.4 Auf Antrag der Eltern kann das Entgelt ermäßig oder erlassen werden. Die Ermäßigung oder Erlass richtet sich nach dem Betreuungsalter, dem Betreuungsumfang und dem Einkommen gem. Ziff. 2 und 3 dieser Entgeltordnung.2. Einkommen2.1 Als Einkommen gelten alle monatlichen Bruttoeinkünfte der Familie (Erziehungsberechtigte und ihre im selben Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder). Soweit andere Einkommen erzielt werden, sind diese auf monatliche Bruttoeinkünfte umzurechnen. Ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Erziehungsberechtigten untereinander ist ausgeschlossen.2.2 Ausgenommen vom Einkommen sind das Kindergeld und das Thüringer Erziehungsgeld. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird in Höhe des Mindestbetrages (nach § 2 Abs. 5 BEEG i. H. v. 300 EUR bzw. nach § 6 BEEG i.H.v. 150 EUR) sowie des Erhöhungsbetrages bei Mehrlingsgeburten (§ 2 Abs. 6 BEEG) ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt.2.3 Vom Einkommen sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen:
bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 40 v.H.
bei Beamtenbezügen 25 v.H.
bei Einkünften, die entweder nur steuer- oder nur sozialversicherungspflichtig sind 30 v.H.
bei Einkünften, die weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind 5 v.H.
Das um die Pauschalabzüge bereinigte Einkommen bleibt bei einem Kind bis zu einer Höhe von 1.200 EUR außer Betracht.2.4 Das bereinigte Einkommen der Erziehungsberechtigten ist ab dem zweiten oder mehr kindergeldberechtigten Kindern um jeweils 500,00 EUR monatlich je Kind zu reduzieren. Berücksichtigt werden das zweite und alle weiteren Kinder, für die die Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben.2.5 Unterhaltszahlungen können bis zum gesetzlich vorgesehenen Umfang vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, wenn sie auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen und tatsächlich gezahlt werden.3. Bemessung des ermäßigten Elternentgelts3.1 Die Höhe des ermäßigten Entgeltes beträgt
für Kinder unter zwei Jahren 20% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
für Kinder ab zwei Jahren 15% des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
für Kinder in Tagespflege 20 % des nach Pkt. 2 anrechenbaren Einkommens
Das ermäßigte Elternentgelt wird längstens für 12 Monate festgesetzt. Nach Ablauf erfolgt eine erneute Überprüfung der Einkommensverhältnisse.3.2 Die Änderung des Einkommens (Minderung oder Erhöhung) von 5 v. H. oder mehr sind durch die Erziehungsberechtigten mitzuteilen. Das zu zahlende Entgelt ändert sich ab dem Zeitpunkt des Eintritts der geänderten Verhältnisse.3.3 Das Elternentgelt bei einer Halbtagsbetreuung (bis 5 Stunden) beträgt 75 v. H. des Entgelts das für eine Ganztagsbetreuung zu zahlen ist.3.4 Beträgt das nach dieser Entgeltordnung bereinigte monatliche Einkommen weniger als 50 EUR, wird kein Entgelt erhoben.3.5 Das Elternentgelt wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet.3.6 Für eine tageweise Betreuung sind 5 v. H. des Elternentgelts nach Ziffer 1.3 pro Tag zu entrichten. Für eine stundenweise Betreuung ist ein Elternentgelt von 3,00 EUR je angefangene Stunde zu entrichten.3.7 Sofern von den Erziehungsberechtigten der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt vorgelegt wird, erfolgt für die Dauer der Gültigkeit des Ausweises eine Befreiung von der Zahlungspflicht des Elternentgelts.4. VerpflegungFür die Verpflegung des Kindes in der Kindertageseinrichtung werden zusätzlich zu den Elternentgelten Verpflegungsentgelte erhoben. Die Höhe dieser Entgelte wird von den jeweiligen Trägern im Einzelfall festgelegt. Für die kommunalen Einrichtungen gelten die Verpflegungsentgelte in der Anlage 1.5 . InkrafttretenDiese Entgeltordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft.gez. Oberbürgermeister
Das Bild vom Tollen Jahr in Erfurt 1509 sollte Mahnung sein für eine solide Finanzpolitik
Gestern zum grundsätzlichen politischen Teil, heute zum eher trockenen Teil – den Zahlen zum Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters: Der Haushalt 2013 sieht Mehrausgaben im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsentwurf 2012 in Höhe von rund 12,5 Millionen Euro vor.
Von 644,43 Millionen Euro steigt er auf 656,93 Millionen. Dabei steigt allerdings lediglich der Verwaltungshaushalt (u.a. Sozial-, Personal- und Verwaltungskosten) um über 15 Millionen, während der Vermögenshaushalt (Investitionen) um 2,7 Millionen sinkt.
Nach Aussage der Verwaltung machen sich vor allem die steigenden Personalkosten und die Kosten für soziale Sicherungssysteme negativ bemerkbar. Die CDU Stadtratsfraktion hat immer sehr deutlich vor dieser sich abzeichnenden Entwicklung gewarnt. Dies ist in allen Reden zu den vorangegangenen Haushalten nachlesbar – Reaktionen hat es bei der Spitze der Stadtverwaltung nicht ausgelöst.
Allein die Personalkosten sind in den letzten Jahren immer weiter explodiert. Im Jahr 2011 waren es 138,1 Millionen, im Jahr 2012 waren es 145,9 Millionen, 2013 sollen es 153,8 Millionen weden und im Jahr 2014 dann 154,3 Millionen. Ein großer Teil der Steigerungen in den Jahren 2012 und 2013 resultiert zwar aus den Tarifsteigerungen, aber die gibt es anderswo auch. Allerdings sollen auch im kommenden Jahr wieder 60 Stellen in der Stadtverwaltung extern besetzt werden und die Prokopf Ausgaben für die Personalausgaben steigen kontinuierlich. Die Personalkosten betragen nunmehr 765,98 Euro pro Einwohner, damit liegt Erfurt im Vergleich der ostdeutschen Landeshauptstädte weit vorne.
Um den Haushalt überhaupt rund zu bekommen, hat der Oberbürgermeister im Wesentlichen zu drei Instrumenten gegriffen, die bei den Genossen stets oben auf der Handlungsliste stehen.
Erstens es werden Schulden gemacht. 17 Millionen Euro neue Schulden sollen es 2013 werden (2012 waren es 7 Millionen). Damit steigt der Schuldenstand in Erfurt auf 163,2 Millionen Euro zu Lasten kommender Generationen. In Zeiten wo sonst überall Schulden abgebaut werden, ist dies ein Offenbarungseid!
Zweitens werden die notwendigen Investitionen noch weiter zurück gefahren. Um 4,4 Prozent sinken die Investitionen. Angesichts des desolaten Zustands vieler Straßen, Schulen und Kitas ist dies ein Kostenberg, der weiter vor uns hergeschoben wird. Schon für 2012 hatte der OB die vollständige Sanierung aller Erfurter Kitas vollmundig versprochen. Wir sind weit davon entfernt, obwohl bei einigen Kitas die Betriebserlaubnis abläuft!
Als drittes „Rezept“ gibt es bei Rot-Rot-Grün den Griff in die Taschen der Bürger. Die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer sind allerdings schon seit der letzten Haushaltsbeschlussfassung auf Höchststand und auch die Kulturförderabgabe gibt es schon. Also sind nun die Eltern und Familien bei Rot-Rot-Grün dran. Es wird eine „Gebührenanpassung“ für Krippen, Kitas und Horte angekündigt, die Satzungsentwürfe dazu gibt es noch nicht. Also kann zunächst nur spekuliert werden wie tief der Griff in die Tasche der Eltern sein wird.
Im Haushalt werden zunächst dazu „Mehreinnahmen“ in Höhe von 134.000 Euro bei Hortgebühren, 144.000 Euro bei Kita-Gebühren und 500.000 Euro bei Krippengebühren aufgelistet. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen. Bei den Freien Trägern der Kitas wird nur darauf verwiesen, dass sie 329.000 Euro weniger bekommen, weil sie ja Mehreinnahmen durch die Gebührensatzung hätten. Da zu dieser Gebührensatzung die Eltern und Träger umfänglich beteiligt werden müssen, ist es fraglich ist, ob diese Gebührenordnung im Juli beschlossen werden kann, zumal bis jetzt der Entwurf nicht vorliegt. In Kraft treten könnte die Erhöhung sowieso erst zum Start des neuen Kita-Jahres im August/September und wird daher umso höher ausfallen, wenn diese Einnahmesummen erreicht werden sollen.
Im Haushaltsentwurf ist auch die neue Multifunktionsarena enthalten. 35,2 Millionen weist der HH dazu aus, davon 29,4 Millionen vom Freistaat. Ob und wo sich die notwendigen Investitionen in die Umfeldgestaltung finden, ist beim ersten Lesen des Haushalts nicht erkennbar. Wir werden uns intensiv in den nächsten Tagen und Wochen intensiv mit dem Haushalt auseinander setzen und darüber informieren.
Das Bild vom tollen Jahr in Erfurt mahnt im Ratssitzungssaal. Damals wurden die Stadtoberen sehr nachdrücklich von den Bürgern der Stadt für ihre verfehlte Politik zur Verantwortung gezogen 🙂
Keine guten Nachrichten aus dem Rathaus!
Über ein halbes Jahr mussten wir nun auf den Haushaltsentwurf der Landeshauptstadt Erfurt für das Jahr 2013 warten. Seit Mai 2012 wird zwar wohl daran gearbeitet fertig, aber er wurde nicht fertig. Der vorangegangene Doppelhaushalt 2011/2012 war da schon längst überholt und wurde da „es sich sehr früh abzeichnete, dass die Planwerte nicht eingehalten werden können“ (Zitat Stadtverwaltung) am Ende gleich durch drei Nachtragshaushalte ersetzt.
Bereits letzte Sommer zeichnete sich damit ab, dass die Verhandlungen zum HH 2013 noch schwerer werden würden. Die Finanzbeigeordnete erklärt, dass die Diskrepanz zwischen den Anmeldungen und Wünschen und der tatsächlichen Finanzlage gewaltig gewesen sei. Wir hatten als CDU Fraktion bereits bei der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt gewarnt und ein Umsteuern gefordert.
Die Personalkosten und Sozialleistungen erdrücken den Haushalt der Stadt – indes passiert ist in beiden Bereichen nichts. So musste dann der Oberbürgermeister im Herbst einräumen, dass er keinen fristgemäßen HH-Entwurf vorlegen könne und erst noch den Landeshaushalt abwarten wolle. Von einer Deckungslücke von 30 Millionen Euro war da die Rede. Im Januar bei der Beschlussfassung zum Landeshaushalt gab es für Erfurt noch einmal rund sieben Millionen Euro mehr, aber auch dies versetzte den OB nicht in die Lage, einen ausgeglichenen HH-Entwurf vorlegen zu können.
Hinter den Türen des Rathauses wurde weiter „gerungen“, aber die drei bzw. fünf von der „Zankstelle“ konnten sich offensichtlich nicht mit dem OB einigen und es fehlte die Kraft auf den Tisch zu hauen. Während der eine Beigeordnete mehr Geld für Investitionen in die Infrastruktur forderte und die andere Beigeordnete darauf bestand, von ihrem Anteil der Sozialausgaben nichts „opfern“ zu wollen, versuchte die Finanzbeigeordnete das Geld zusammen zu halten. In der Zwischenzeit stieg die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger, ob und wenn ja, welchen Haushalt es wann geben würde.
Seit Freitag letzter Woche liegt nun den Stadträten ein Haushaltsentwurf vor und er ist enttäuschend! Wenn dies das Ergebnis eines monatelangen „Tauziehens“ sein soll, waren schwache Partner an den Seilen. Die ganze Verzögerung, diente offensichtlich nur dazu, zeitlichen Druck aufzubauen und nun den HH in aller Eile noch vor der Sommerpause ohne lange Diskussionen über die Bühne zu bringen.
Vom 27. bis 30. Mai finden die Anhörungen in den Fachausschüssen statt. Am 12. Juni wird der HH in erster Lesung in den Stadtrat eingebracht, bis 19. Juni ist die Frist für Änderungsanträge, am 27. Juni Abschlussberatung im Finanzausschuss und am 3. Juli soll der Haushalt 2013 beschlossen werden. Da bleibt wenig Zeit für Bürgerbeteiligung, vielleicht ist aber gerade dies auch von Rot-Rot-Grün gewollt. Die CDU Fraktion wird hingegen frühzeitig den Dialog mit den Träger suchen (wie schon im Dezember bei der vorläufigen Haushaltsführung) und die Bürgerinnen und Bürger über den Haushaltsentwurf informieren.
Thüringen tritt „Koalition gegen Diskriminierung“ bei Zentraler Ansprechpartner gegen Benachteiligung benannt
Thüringen ist der „Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten. Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht und die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, unterzeichneten dazu am Mittwoch in Erfurt die Absichtserklärung „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“. Nach Berlin, Hamburg, Brandenburg, Bremen, Rheinland‐Pfalz und Schleswig Holstein ist der Freistaat Thüringen das siebte Land, das der Koalition beigetreten ist. Ziel der Vereinbarung ist es, gemeinsame Anstrengungen gegen Diskriminierung zu organisieren, lokale Anlauf und Beratungsstellen zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen politisch verankert wird.
„Ich freue mich sehr über den Beitritt Thüringens und vor allem auch darüber, dass es im Land seit heute offiziell einen zentralen Ansprechpartner gegen Diskriminierung gibt“, sagte ADS‐Leiterin Christine Lüders. Mit ihrem Beitritt zur Koalition zeige Ministerpräsidentin Lieberknecht, dass „der Kampf gegen Diskriminierung in Thüringen Chefsache ist“. Zeitgleich mit der Unterzeichnung übernahm der Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen des Freistaates, Michael Panse, sein neues Amt.
Christine Lieberknecht sagte: „Mit der Unterzeichnung der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ machen wir deutlich: Diskriminierungsschutz ist nicht nur eine gesamtgesellschaftliche, sondern auch eine politische Aufgabe mit hohem Stellenwert. Das Thema Diskriminierung verdient stetige Aufmerksamkeit. Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, die durch gegenseitigen Respekt, Wertschätzung und Anerkennung geprägt ist. Es geht schließlich um den Zusammenhalt in der Gesellschaft, um Teilhabe aller am wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben, um faire Bedingungen in der Arbeitswelt, kurzum um ein Stück mehr Menschlichkeit in der Welt.“
Die Koalition gegen Diskriminierung ist Teil der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“, die Anfang 2011 startete. Im Rahmen dieser Offensive fördert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes deutschlandweit Beratungsstellen und verstärkt ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die ADS setzt dabei auf eine enge Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Die Unterzeichner der „Koalition gegen Diskriminierung“ machen mit ihrer Unterschrift deutlich, dass sie entschieden gegen Diskriminierung vorgehen wollen, Beratungsmöglichkeiten vor Ort verbessern und gemeinsame Strategien gegen Diskriminierung entwickeln wollen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.www.antidiskriminerungsstelle.de
Am Montag Abend trafen sich die Stadträte unserer CDU-Fraktion gemeinsam mit Vertretern des Ortsverbandes „Nordstadt“ und mit dem Ortsteilbürgermeister Dr. Geist am Berliner Platz, um sich im Rahmen einer auswärtigen Fraktionssitzung über verschiedene Belange des Ortsteils zu informieren. Bei einem Rundgang durch den Ortsteil wurde schnell deutlich, an welchen Stellen Nachholbedarf ist.
Dazu zählen eine derzeit barrierelastige Infrastruktur sowie ein genereller Verfall der Straßen- und Gehwegssubstanz. Besonders ältere Anwohner, die auf Gehhilfen angewiesen sind, oder Familien mit Kinderwagen, ebenso auch Fahrradfahrer müssen, um im Umfeld gelegene Versorgungsmöglichkeiten wahrzunehmen, an vielen Stellen Anhöhen, marode Treppen und hohe Bordsteine überwinden. Besonders problematisch erscheint die Lage im Schul- und Kita-Bereich, deren mangelnde Bausubstanz mit Blick auf die Gesundheit der Kinder eine Zumutung ist. Die Gebäude gehören, wohl bemerkt, der Stadt.
Der Ortsteilbürgermeister führte außerdem durch den „Garten der Begegnung“ bzw. der „Bewegung“. Mit einem neu angelegten Boule-Spielfeld dient er nicht nur als Integrationsstätte innerhalb einer nicht ganz einfachen Sozialstruktur oder als Veranstaltungsort, sondern dient einschließlich des angrenzenden Bürgerzentrums als Treffpunkt für Jugendliche oder Senioren. Im Anschluss an die Ortsteilführung wurden die Eindrücke in der Fraktionssitzung in den Räumlichkeiten des Bürgerzentrums gesammelt und zusammengefasst. Geäußert wurde dabei, dass Ärzte, Apotheken, Geldautomaten etc. im nahegelegenen Bereich fehlen. Der Ortsteil ist der am schlechtesten sanierte in ganz Erfurt.
Für die CDU-Fraktion verdeutlichten sich daher drei Schwerpunkte, die dringend in Angriff genommen werden müssen:
1. Sanierung von Kitas und Schulen forcieren
2. Schaffung barrierefreier Infrastruktur (z.B. Wege zur Stadtbahn oder zu Einkaufsmöglichkeiten und Ärzten)
3. Umsetzung des Gesamtkonzeptes zur Entwicklung des Berliner Platzes
Die Problematik der Kitas (Bsp.: Spatzennest am Park) hat die CDU-Fraktion bereits aufgegriffen und wird sie auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen. Auch die weiteren Punkte sollen zeitnah offen diskutiert und vorangebracht werden.
Bilder vom Vor-Ort-Termin
Das außerparlamentarische Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat heute im Thüringer Landtag auf Einladung der CDU Landtagsfraktion getagt. Als Ansprechpartner der Landesregierung zum Themengebiet Antidiskriminierung war ich gerne bei der Tagung zu Gast und habe über mein neues Aufgabengebiet gesprochen.
Das außerparlamentarische Bündnis tagt regelmäßig mindestens zwei Mal im Jahr jeweils auf Einladung einer der Landtagsfraktionen. Früher war ich dabei jedes Mal als Gesprächspartner aktiv dabei und so habe ich die heutige Einladung gerne angenommen, zumal wir auch im alten CDU-Fraktionssitzungsaal zusammen gekommen sind.
Neben dem Staatssekretär Dr. Hartmut Schubert und dem Behindertenbeauftragten der Landesregierung Dr. Paul Brockhausen war auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Hubert Hüppe zu einem Vortrag zu Gast. Das Wiedersehen hat mich gefreut, denn mit Hubert Hüppe konnte ich schon vor 20 Jahren Veranstaltungen organisieren, als er bei der JU Thüringen als Gesprächspartner zu Drogenfragen zu Gast war. Die engagierte Diskussion mit den rund 50 Teilnehmern (darunter sechs Landtagsabgeordnete) drehte sich um die aktuellen Anforderungen der Behindertenpolitik im Bund und im Land und war zugleich ein Beitrag zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Bereits am Samstag konnte ich zu dem Thema mit vielen der Akteure bei den 2. Erfurter Inklusionstagen diskutieren.
Die CDU Landtagsfraktion fasste die Ergebnisse der heutigen Beratung in einer Pressemitteilung zusammen:
Behindertengleichstellungsgesetz soll im Herbst kommen Gumprecht: Inklusion geht nur Schritt für SchrittErfurt – „Inklusion bleibt eine Schwerpunktaufgabe, die nur Schritt für Schritt umgesetzt werden kann. Das Wohl jedes einzelnen Kindes sollte dabei immer im Vordergrund stehen.“ Das sagte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Gumprecht, nach dem Treffen des Außerparlamentarischen Bündnisses für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen heute auf Einladung der CDU-Fraktion. Das Treffen fand anlässlich des Europäischen Protesttages für die Gleichstellung behinderter Menschen statt und stand unter der Überschrift “Teilhabe statt Ausgrenzung“. „Eine gelingende Inklusion beispielsweise in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Arbeit darf die Kräfte der beteiligten Fachkräfte, Erzieher, Lehrer und Betreuer nicht überfordern. Ein behutsames und schrittweises Vorgehen unter der Beachtung der personellen, materiellen und organisatorischen Bedingungen vor Ort ist notwendig. Diese Prämissen müssen auch bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes beachtet werden“, sagte Gumprecht. Der CDU-Sozialpolitiker erwartet, dass das Gesetz im Herbst dieses Jahres in den Landtag eingebracht wird. „Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist Thüringen auf einem guten Weg. Wir haben in den vergangenen Jahren eine umfangreiche Diskussion mit allen Beteiligten geführt. Der Katalog enthält mehr als 280 Maßnahmen zur Stärkung an der gesellschaftlichen Teilhabe und für mehr Barrierefreiheit. Diese gilt es jetzt umzusetzen und daran müssen wir uns auch messen lassen“, sagte Gumprecht. Wichtige Impulse erwartet der CDU-Landtagsabgeordnete von dem Generationenbeauftragten Michael Panse, der Ende Januar auch die Aufgaben des Antidiskriminierungsbeauftragten der Landesregierung übernahm. „Mit diesem neuen Aufgabenbereich positionieren wir uns auch stärker gegen Diskriminierung wegen Behinderungen und wollen den Schutz vor Diskriminierung als Aufgabe aller Gesellschaftsbereiche noch stärker in das öffentliche Bewusstsein rücken“, so Gumprecht.Bilder von der Tagung
Die aktuele Ausgabe unseres CDU-Fraktionsinfoblattes beschäftigt sich mit dem alten Schauspielhaus, reflektiert noch einmal unser Fraktionsforum zur ICE-City und greift Themen der letzten Stadtratssitzung auf.
Der Sanierungsstau in den Erfurter Kitas ist beträchtlich und führt inzwischen zu erheblichen Auflagen und Beschränkungen bezüglich der Betriebserlaubnis der Einrichtungen.
Exemplarisch steht dafürt die Kita von Jul e.V. am Berliner Platz. Mit dem Arbeitskreis Jugendhilfe waren wir dort zu Gast und am kommenden Montag wird die ganze Fraktion zu einer auswärtigen Fraktionssitzung im Stadtteil Berliner Platz unterwegs sein. Davon dann mehr hier im Internet.
Der Amtsschimmel hat einmal wieder im Erfurter Rathaus gewiehert…
Normalerweise ist das so – aber bei der Erfurter Stadtverwaltung seit einiger Zeit nicht mehr. Da gilt wahrscheinlich in Zeiten von großen Haushaltslöchern die Devise: „Wer viel fragt, bekommt erst einmal eine Rechnung“.
Das Gegenteil einer bürgerfreundlichen Verwaltung soll offensichtlich die Bürgerinnen und Bürger davon abhalten gar zu renitent die Verwaltung mit vermeintlich „maßlosen Forderungen“ zu behelligen.
Dieser Eindruck drängt sich mir zumindest im Zusammenhang mit einer Bürgeranfrage von Mitte Februar auf. Die Bürgerinitiative „Neues Erfurt-Möbisburg/Rhoda e. V.“ hatte sich an die Stadt gewendet und sich darüber beschwert, dass die Tempo-30-Beschilderung im Ortseingangsbereich Möbisburg entfernt wurde. Sie nahmen darauf Bezug auf die mehrfach geäußerten Proteste von Bürgern und des Ortschaftsrates. Im Weiteren legten Sie eine Begründung dar, weshalb diese Straße auch weiterhin mit Tempo 30 zu Beschildern sei.
Mit Datum vom 20. März 2013 wurde durch das Tiefbau und Verkehrsamt an die Vorsitzende der Bürgerinitiative Neues Erfurt-Möbisburg/Rhoda e. V. ein Kostenbescheid in Höhe von 25,00 € Verwaltungsgebühr bezüglich der Überprüfung der rechtlichen und verkehrsorganisatorischen Voraussetzungen eines angeblichen Antrages vom 11.Februar 2013 gelegt. Im Hauptausschuss des Stadtrats habe ich daher den Oberbürgermeiester gebeten dies zu erklären und gefragt, ob die Bearbeitung von Bürgerbriefen jetzt generell zu Kostenbescheiden führt.
In der Antwort erläutert die Stadt unter anderem:
„Das Schreiben der Bürgerinitiative Neues Erfurt-Möbisburg/Rhoda e. V. (BI) vom 11.02.2013 ist als Antrag formuliert (“Wir fordern …”). Gemäß dem Verwaltungsrecht hat die untere Straßenverkehrs-behörde hier mit einem Bescheid zu reagieren. Ein ablehnender Bescheid ist gemäß Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 08.07.2009 i. V. m. der Verwaltungskostensatzung der Stadt Erfurt (VerwKostSEF) vom 20.01.2009 kostenpflichtig.….. Bezüglich dem Ansinnen des Fragestellers, ob Bürgerbriefe generell mit Kostenbescheiden beantwortet werden, wird darauf hingewiesen, dass Kostenrechnungen erstellt werden, wenn die Tatbestände gemäß Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 08.07.2009 i. V. m. der Verwaltungskostensatzung der Stadt Erfurt (VerwKostSEF) vom 20.01.2009 erfüllt sind.“
Darüber hinaus erläutert die Stadt, dass sie doch bereits letztes Jahr erklärt habe warum die Tempo-30-Zone nicht ginge und sie deshalb nun mit einem Verwaltungsbescheid reagiert habe, denn:
„Die Bescheiderstellung ermöglicht nun der BI den Rechtsweg zu bestreiten, d. h. Widerspruch einzulegen und im weiteren Widerspruchsverfahren die Entscheidung durch die Rechts-aufsichtsbehörde (LVwA) und ggf. das Verwaltungsgericht prüfen zu lassen.“
Allerdings kostet das dann den „Antragsteller“ erst einmal wieder Geld. Ich habe mich mit dieser Aussage nicht zufrieden gegeben und den zuständigen Beigeordneten gebeten, ein Gespräch mit den Vertretern der BI zu führen. Grundsätzlich klären muss dieses Thema aber der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung. Die Gefahr besteht ja durchaus, dass seine Verwaltung sonst künftig auch die Beantwortung von Ratsanfragen mit Kostenbescheiden versieht…
Die beiden Kreisvorsitzenden Innenminister Jörg Geibert und Ministerin Marion Walsmann
Allerdings nicht so wie es sich der Wirtschaftsminister Machnig denkt! Bei der heutigen gemeinsamen CDU Kreisvorstandssitzung der CDU Erfurt und Weimar unter Leitung der beiden Kreisvorsitzenden Marion Walsmann und Jörg Geibert ging es aber nur am Rande um Dreistadt, bzw. Machnigs Tritopia. Die beiden Kreisvorstände waren zusammen gekommen, um über die Bundestagswahl und über gemeinsame Projekte zu sprechen.
Neben unseren beiden Ministern der Landesregierung Marion Walsmann und Jörg Geibert waren mit Dieter Koch, MdEP, auch das Europaparlament und mit Antje Tillmann, MdB, der Bundestag sowie mit Stephan Illert und mir als Fraktionsvorsitzende auch die beiden Kommunalparlamente vertreten. Also geballte Politik aus allen Ebenen! In der Diskussion standen neben der intensiven Bundestagswahlkampfvorbereitung (der Bundestagswahlkreis von Antje umfasst Erfurt und Weimar) auch der bevorstehende 1. Mai.
Die rechtsextremen Aktivitäten verfolgen wir mit Sorge. Insbesondere in Erfurt ist mit dem Aufmarsch der Rechtsextremisten und den zu erwartenenden Gegendemonstrationen für die Polizeieinsatzkräfte viel zu tun. Die CDU in Erfurt und Weimar verurteilt den Aufmarsch der Rechtsextremisten und wir haben uns mit einer Pressemitteilung dazu klar positioniert. Viele CDU Mitglieder werden bei den Gegendemonstrationen Gesicht zeigen und wir hoffen, dass es gewaltfrei bleibt.
Im Terminplan der kommenden Wochen stehen für uns viele gemeinsame Aktivitäten mit der CDU Weimar. Die ersten Wahlkampftermine sind fixiert. Am Samstag werde ich zudem bereits wieder zu einem Politik-Brunch bei der Jungen Union Weimar zu Gast sein. Da steht das Thema Generationengerechtigkeit auf der Tagesordnung. Anfang Juli werden wir uns dann mit den Fraktionsvorständen der CDU aus Erfurt, Jena, Weimar und dem Weimarer-Land zu einer Beratung über die Perspektiven der Impulsregion treffen.
Vor dem Rathaus demonstrierten die Bürgerinnen und Bürger für die HärtefallregelungAbwasser – Solidarität auf Umwegen
Das Thema „Abwasser“ ist mit der Ratssitzung am 24. April 2013 endlich abgeschlossen. Zwar hatte die SPD-Fraktion vor, einen erneuten Verweis zur Ausschussberatung zu beantragen, jedoch konnte die CDU-Fraktion dies mit einem zielgenauen Dringlichkeitsantrag abwenden. Der CDU-Antrag, dem sich dann SPD, Linke und Freie Wähler anschlossen, wurde lediglich geringfügig geändert. Das Hauptziel unserer Fraktion, die finanzielle Entlastung von Haushalten ohne Anbindung ans Abwassernetz, blieb erhalten und wurde in großer Mehrheit vom Stadtrat bestätigt. Für die Fraktion erklärte Jörg Kallenbach: „Die betroffenen Bürger haben keinerlei Chance, auf diese dramatische Kostenentwicklung Einfluss zu nehmen, und müssten sich ihrem Schicksal ergeben. Daher sind sie jetzt auf die Unterstützung des Stadtrates angewiesen.“ Längerfristig jedoch sollte jedoch ein Anschluss an das Abwassernetz geschehen.
Kein Ende vom Lied – Reit- und Therapiehof Stotternheim: Stadtverwaltung wagt erneut vergeblichen Dolchstoß
Nicht überraschend kam die neuste Vorlage des Oberbürgermeisters zum Reit- und Therapiehof Stotternheim. Diese sah vor, den Stadtratsbeschluss zum Erhalt des Hofes aufzuheben. Damit hätte die Verwaltung dem Verein das endgültige Aus für seine Arbeit gegeben. Die Vorlage wurde, nach einer emotionalen Wortmeldung des Fraktionsvorsitzenden Michael Panse, mit den Stimmen der CDU-Fraktion und letztlich einer Stimme Mehrheit abgelehnt.
Einigkeit gab es im Stadtrat zu einer klaren Positionierung gegen Rechtsextremisten
Die vollmundigen Versprechen von SPD und Grünen, zum Erhalt des Reithofes sind gestern deutlich zusammengeschrumpft. Die heutige Vorlage des Oberbürgermeisters, den Beschluss aus der vorletzten Ratssitzung aufzuheben ist ein Schlag ins Gesicht der engagierten Kinder und Jugendlichen in diesem Verein. Die CDU-Fraktion wird den Reitverein auch weiterhin in seiner wichtigen Arbeit unterstützen, bis vernünftige Perspektiven gefunden sind. Einer der Arbeitsaufträge für die Verwaltung mit dem Verein eine Lösung zu finden könnte selbstverständlich umgesetzt werden. Ich habe den Eindruck, die Verwaltung wollte nie wirklich eine Lösung!
Gewerbeflächen müssen auf Anfrage bereit stehen
Stadtrat Jörg Kallenbach erklärte gleich zu Beginn seines Redebeitrages, dass in Anbetracht der Situation fehlender Gewerbeflächen die Stadt Erfurt mit Blick auf Investitionen von Unternehmen auf Dauer nicht mehr handlungsfähig sei.
Erfreut konnten wir Manfred Wohlgefahrt nach langer Krankheit wieder im Stadtrat begrüßen
Bisher gäbe es zudem keinerlei Signal seitens der Stadtverwaltung, wie sich diese Lage ändern könnte. Als Indikator für einen Engpass in diesem Bereich erwies sich in den vergangenen Monaten die Diskussion um das Gewerbegebiet bei Urbich. Um einerseits attraktive Gewerbestandorte für Unternehmen zu schaffen, aber auch andererseits Bürgerinteressen angemessen berücksichtigen zu können, muss sich die Stadt aus dieser Knappheit schnellstens befreien. Einen Versuch startet die CDU-Fraktion mit der Drucksache „Neue Gewerbegebiete für attraktive Arbeitsplätze“. Kallenbach betonte gegenüber den Kritikern aus den anderen Fraktionen: „Wenn Investoren nach Erfurt kommen, müssen entsprechende Flächen bereits bereit stehen und nicht erst geschaffen werden. Die Vorlage wird jetzt in den Ausschüssen für Stadtentwicklung und Umwelt sowie für Wirtschaft und Beteiligung vertiefender beraten.
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