Beim gestrigen 23. CDU-Landesparteitag in Heilbad Heiligenstadt wurden der Landesvorstand neugewählt und Dieter Althaus als Spitzenkandidat zur Landtagswahl am 30. August 2009 gekürt.
Die Delegierten und Gäste des Landesparteitages signalisieren ihre Zustimmung für den Spitzenkandidaten Ministerpräsident Dieter Althaus.
Mit glatten 100 Prozent wurde Dieter Althaus im Amt als Vorsitzender bestätigt.
In seiner vorangegangenen Rede hatte er den Erfolgsweg Thüringen nachskizziert und einen Ausblick auf das, was vor uns liegt gegeben.
Mich hat daran besonders gefreut, dass er unsere Familienpolitik in den Mittelpunkt der Politikfelder rückte. Neben der Ankündigung zur Erweiterung des Landeserziehungsgeldes nahm er auch zur Kita-Betreuungssituation Stellung.
Wir wollen für alle nach dem 1.1.2009 geborenen Kinder die Bezugsdauer des Landeserziehungsgeldes vom bisherigen dritten Lebensjahr auf das zweite Lebensjahr ausdehnen. Dies würde bedeuten, dass nach dem Bezug des Bundeselterngeldes nahtlos für zwei Jahre das Thüringer Landeserziehungsgeld an die Eltern gezahlt wird.
Zur Kita-Betreuungssituation verwiesen sowohl Ministerpräsident Dieter Althaus als auch Fraktionsvorsitzender Mike Mohring auf Verbesserungsbedarf bei den unter dreijährigen Kindern. Nach der Vorlage des Abschlussgutachten von Prof. Michael Opielka werden wir dies bewerten und entscheiden.
Unser Alt-Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel bewies in seinem Grußwort, dass er nichts von seiner Wahlkampflust eingebüßt hat. „Ramelow ist Ypsilanti im Quadrat und das hat Thüringen nicht verdient!“ rief er den Delegierten und Gästen zu und kündigte seine Wahlkampfunterstützung an.
Ich werde sehr gerne darauf zurück kommen.
Bei den Beisitzerwahlen wurde unser CDU-Ortsvorstandmitglied Hildigund Neubert wieder gewählt – ein wichtiges Signal.
Gerade im bevorstehenden Jahr der Demokratie werden wir die Auseinandersetzung mit der LINKEN/SED und alten Stasikadern mit aller Schärfe führen.
Unter den 23 Thüringer Delegierten zum CDU Bundesparteitag werden Marion Walsmann, Thomas Pfistner und ich die CDU Erfurt vertreten.
Last but not least – der offizielle CDU-Thüringen-Wahlkampfsong wurde präsentiert. Princess Jo + Rest of best feat Dieter Althaus & Henry Solf sangen „Thüringen das sind wir“. Den Song gibt es auf CD bei der CDU-Landesgeschäftsstelle und hier zum Probehören.
Zum wiederholten Mal beschäftigt uns im Plenum ein Antrag zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.
Obwohl der Bundesrat gerade erst am 19. September 2008 dazu abweisend votierte, fordern die Linken nun erneut eine Bundesratsinitiative zum gleichen Thema.
Sie verkennen aber dabei die Situation im Freistaat:
Die Thüringer Landesverfassung geht weiter als viele andere Landesverfassungen. Im Artikel 19 steht: „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.“
Zurückgezogen haben die Linken ohne weitere Begründung ihren Antrag „Soziale Ungerechtigkeiten im Versorgungsrecht für Eisenbahner beenden“.
Gefordert war darin, aus dem Erlösen der Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG ein Abfindungsmodell von 312 Millionen Euro bereitzustellen.
Genutzt werden soll das Geld, um alte Versorgungsansprüche von Reichsbahnern zu begleichen. Strittig zwischen Reichsbahnern und der Deutschen Bahn ist die alte Versorgungsverordnung der Deutschen Reichsbahn der DDR und den darin verankerten Steigerungsbeträgen.
Mit ihrem Landtagsantrag erweckten die Linken den Eindruck dies sei ein politisch lösbares Problem. Ist es aber nicht.
Mit dem geltenden Rentenrecht sind die Steigerungsbeträge nicht vereinbar. Abfindungsregelungen, wie von den Linken gefordert, sind Aufgabe der Tarifpartner. Seit geraumer Zeit laufen dazu Verhandlungen zwischen der Eisenbahnergewerkschaft Transnet und der DB AG.
Selbst Vertreter der Eisenbahnergewerkschaft halten deshalb das Vorgehen der Linken für kontraproduktiv.
Vielleicht haben die Linken im Thüringer Landtag dies nun auch erkannt und deshalb ihren Antrag zurückgezogen?
Wahrscheinlicher aber ist, dass sie ihren Antrag nur deshalb zurückgezogen haben, weil die Teilprivatisierung der Bahn in weite Ferne gerückt ist.
Nach Aussage von Bundesverkehrsminister Tiefensee, der mit der Privatisierung und den damit vereinbarten Provisionszahlungen so seine eigenen Probleme hat, steht eine Teilprivatisierung vor 2010 nun nicht mehr an.
Falls über die dann zu erzielenden Finanzerlöse schon jetzt entschieden werden soll, wie es die Linken wollen, drängt sich ein Vergleich geradezu auf: Dann könnte man auch jetzt schon vereinbaren, dassim Falle der Auflösung der Linkspartei ihr Vermögen den SED-Opfern zufließt.
Sachgerecht und überfällig wäre es in jedem Fall.
Der Trägerkreis des „Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik“ kündigte gestern bei der jährlichen Tagung des Thüringer Landeselternverbandes Kindertagesstätten TLEVK vor rund 70 Teilnehmerinnen den Neustart des Volksgehrens für März 2009 an.
Im Rahmen einer teilweise emotionsgeladenen Podiumsdiskussion mit den Teilnehmerinnen der Tagung haben wir zuvor die Kita-Situation in Thüringen erörtert.
Insbesondere von den anwesenden Erzieherinnen und Leiterinnen wurden die ungenügende Personalausstattung und Probleme bei der Umsetzung des Bildungsplanes angesprochen.
Ich habe für die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass wir das Gutachten von Prof. Michael Opielka Ende Dezember abwarten werden und danach Entscheidungen treffen. Ich habe Verständnis für das Drängen auf schnelle Entscheidungen, aber dabei müssen trotzdem die detaillierten Ergebnisse der Experten einbezogen werden.
Es geht um Geld, viel Geld.
Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen kostet 120 Millionen Euro und die Vorstellungen des Trägerkreises immerhin auch noch 80 Millionen Euro. Einer der Haken bei der Sache ist, dass beide die ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgeldes vorsehen. Dies ist aber mit der CDU nicht verhandelbar, weil wir Eltern ins Zentrum der staatlichen Förderung stellen.
Das Betreuungsgeld oder ein hochsubventionierter Betreuungsplatz, diese Entscheidung sollen und müssen die Eltern treffen. Derzeit die Eltern der zwei- bis dreijährigen Kinder, ab 2010 die Eltern der ein- bis dreijährigen Kinder.
Neben vielen bereits diskutierten Punkten gab es aber doch noch neue Töne. SPD-Fraktionsvorsitzender Christoph Matschie erklärte, er wisse dass die Forderungen nach 2000 Erzieherstellen nicht in einen Schritt umzusetzen und zu finanzieren seien. Ähnlich argumentierte auch GEW-Vorsitzender Jürgen Röhreich, allerdings vor dem Hintergrund, dass kurzfristig gar nicht so viele Erzieherinnen zur Verfügung stünden.
Fazit der Tagung des TLEVK für mich: Ich sehe Handlungsbedarf zu Änderungen am ThürKitaG. Darüber hinaus werde ich mir die Situation in zwei Erfurter Kitas genauer ansehen, da nach Schilderungen der Mitarbeiterinnen dort offensichtlich die gesetzlich vorgegebene Personalmindestausstattungen unterschritten werden.
Befremdlich wirkte das nachträgliche Schlusswort vom Trägerkreis Volksbegehren. Beim Verlesen einer Resolution wurde deutlich: so recht glauben die Vertreter des Volksbegehrens nicht mehr an ihren Erfolg. Die Unterschriftensammlung für die Zulassung zum Volksbegehren (5.000 Unterschriften werden benötigt) soll erst im März starten. Ein Volksbegehren wird es daher (wenn überhaupt) erst nach der Landtagswahl geben. Bis dahin fordert der Trägerkreis erst mal zur Stimmabgabe für die Oppositionsparteien auf.
Mit dem Arbeitskreis Gleichstellung der CDU-Landtagsfraktion haben wir heute das Erfurter Einrichtungshaus IKEA besucht, um Informationen über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Beruf und Familie aus erster Hand zu erhalten.
Mit berechtigtem Stolz verwies der Einrichtungshausleiter Jens Mertins auf die Kooperationsvereinbarung von IKEA mit der benachbarten Kita der AWO in Erfurt-Bindersleben. Von den 48 IKEA-Häusern in Deutschland haben derzeit sechs eine Kooperationsvereinbarung bzw. eine betriebsnahe Kindertageseinrichtung. Erfurt hat dabei eine Vorreiterrolle und interessierte Anfragen gibt es inzwischen aus dem ganzen Bundesgebiet.
In den nächsten Jahren sollen bei IKEA jeweils drei bis fünf Kitas jährlich hinzukommen. Drei Millionen Euro will IKEA nach den Worten Mertins bis 2012 hierfür investieren.
Für den Erfurter Standort ist die Kooperation mit der Kita von zunehmender Bedeutung. Von den über 290 Beschäftigten und 13 Azubis sind 2/3 Frauen, darunter sehr viele junge Mitarbeiterinnen. Seit der Eröffnung von IKEA Erfurt gibt es 27 „IKEA-Babys“. Die Nachfrage nach einer betriebsnahen Kita mit abgestimmten Öffnungszeiten steigt kontinuierlich.
Derzeit werden von der AWO Plätze für IKEA-Mitarbeiterkinder vom Krippenalter bis zum Schuleintritt angeboten. Die individuellen Öffnungszeiten sind von 6.00 bis 20.30 Uhr von Montag bis Samstag, wobei der Betreuungsrahmen noch nicht ausgeschöpft wird. Besonders gefragt sind allerdings die Samstagsbetreuung und die Öffnungszeiten in den Ferien.
Thüringen bietet zweifellos gute Voraussetzungen für die Kooperation von Unternehmen und Kitas. Das vor drei Jahren geänderte ThürKitaG enthält ausdrücklich die Möglichkeit zur Förderung von Betriebskitas, auch damit sind wir Vorreiter bei der bundesweiten Diskussion.
Jens Mertins sagte dazu: „Thüringen bietet im Vergleich der Bundesländer gute Rahmenbedingungen zur Kita-Betreuung.“
Einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ab zwei Jahren, sowie die bedarfsgerechte Bereitstellung von Krippen- und Tagespflegeplätzen gibt es bei uns, und nahezu alle Bundesländer beneiden uns um diese Struktur.
IKEA bietet aber auch darüber hinaus Unterstützung für junge Mütter und Alleinerziehende: Betreuungsangebote bei Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen, die bedarfsgerechte Anpassung der Arbeitszeiten an die familiäre Situation sowie eine 24-Stunden Beratungshotline für Mitarbeiter sind Beispiele dafür. Bei der Hotline wird u.a. Hilfe angeboten bei der Kinderbetreuung, Erziehung, Beziehungskonflikten, Finanzfragen, Ämterhilfe, Gesundheitsfragen und Krisensituationen.
Da uns als Gleichstellungspolitiker ja immer auch der Frauenanteil in Unternehmen interessiert sollen auch diese Zahlen hier nicht verschwiegen werden: 51 Prozent der Teamleiterinnen, 42 Prozent der Abteilungsleiterinnen und 40 Prozent der Einrichtungshausleiter sind bei IKEA weiblich.
Ich würde mir sehr wünschen, dass das Beispiel IKEA Schule macht in Thüringen. Bei den Kitas gibt es derzeit drei ähnliche Projekte am Helios-Klinikum in Erfurt, in Jena die Betriebskita von Jenoptik „Saaleknirpse“ und am Krankenhaus in Altenburg. In der Landehauptstadt wollen das Energieunternehmen EON und die Kommunale Wohnungsgesellschaft KOWO jetzt nachziehen.
Für Aufregung hat bei der GEW Thüringen offensichtlich gesorgt, dass ich die Kita-Berechnungen der Gewerkschaftler als unseriös dargestellt habe.
Mit einer Pressemitteilung erläutert die GEW nun wie sie zu ihren Zahlen kommt.
Allerdings bleibt es dabei: die GEW geht von falschen Zahlen aus und dies führt zu falschen Berechnungen.
Gerne erläutere ich deshalb die tatsächlichen Kosten im Kita-Bereich.
Hauptunterschied zwischen den Zahlen in meiner Pressemitteilung und der Pressemitteilung der GEW ist der Jahrespersonalkostenanteil einer ausgebildeten Erzieherin (Vollzeit-VZB).
Die GEW behauptet, es wären 2.500 Euro Gehaltskosten (somit 30.000 Euro Jahresgehalt) – richtig ist jedoch nach Auskunft des Kultusministeriums, dass die Brutto-Jahrespersonalkosten bei 40.000 Euro für eine Erzieherin (VZB) liegen (inklusive Arbeitgeberanteil, Urlaubs- und Weihnachtsgeld soweit vorhanden, Altersstufenzuschläge, Kinderzuschläge etc.) Das sind immerhin 10.000 Euro jährlich mehr als die GEW erklärt.
Laut ThürKitaG werden pro Kind 0,0025 für Vor- und Nachbereitung sowie 0,005 für Leiterinnenanteil gewährt. Für die Vor- und Nachbereitung fordert die GEW eine Verdoppelung. Für die Leitungstätigkeit will die GEW eine Leiterin für jede Einrichtung ab 100 Kindern. Der erste Kostenanteil ist problemlos berechenbar. Der Zweite nicht, denn es gibt bereits über 200 Kitas mit einer Leiterin in Vollzeit, aber es gibt auch zahlreiche Einrichtungen mit weniger als 100 Kindern. Deshalb habe ich nur den ersten Teil berechnet und den zweiten grob geschätzt (ungewisse Kosten!)
Für den ersten Teil:
79.460 Kinder (genau so viele sind es zur Zeit) x 0,0025 VZB (gemäß KitaG) = 198,65 VZB
198,65 VZB x 40.000 Euro Jahrespersonalkosten = 7,946 Millionen Euro jährlich
Das bedeutet es würden für 3 Monate (wie die GEW jetzt argumentativ nachschiebt) 1,986 Millionen Euro benötigt.
Hinzu würde noch die ungewisse Summe für die Leiterinnen kommen, für den zweiten Teil:
wenn man der GEW-Berechnung folgen würde (also vor einer Verdoppelung der Leitungszeit ausgeht) müsste kalkuliert werden
79.460 Kinder x 0,005 VZ (gemäß KitaG) = 397,30 VZB
397,30 VZB x 40.000 Euro (die Jahrespersonalkosten einer Leiterin liegen sogar in der Regel bei 43.000 Euro) = 15,892 Mio. Euro
Dies würde bei drei Monaten 3,97 Mio. Euro kosten.
Zusammengefasst wären es für drei Monate 5,956 Millionen Euro und für ein Jahr 23,82 Millionen Euro Mehrkosten!
Der Fehler der Berechnungen der GEW liegt auch darin, dass die Gewerkschaftler argumentativ die Teilzeitbeschäftigung der Erzieherinnen heran ziehen. Tatsache ist aber, dass bei der Personalbemessung in den Einrichtungen immer VZB zu Grunde gelegt werden.
Darüber hinaus ist es falsch zu erklären das Land bezahle 31,6 Prozent der Personalkosten. Das Land bezahlt seit 2006 keine anteiligen Personalkosten mehr sondern Zuschüsse pro Kind. Schon gar nicht wie von der GEW behauptet, 100 Euro pro Kind/Monat für 79.000 Kinder in den Einrichtungen sondern:
100 Euro für jedes Kind in Betreuung von 0-2 Jahre,
150 Euro übergeleitetes Landeserziehungsgeld für jedes Kind zwischen 2-3 Jahren in Betreuung und
100 Euro für jedes Kind zwischen 3-6,5 Jahren (egal ob in Betreuung oder nicht, d.h. da etwa 94 % Kitas besuchen etwa 105 -110 Euro je Kind in Betreuung).
Hinzu kommt die Investitionspauschale von 1000 Euro für jedes jährlich neugeborene Kind, sowie die Kosten für die Praktikantinnen.
Soweit zu den Berechnungen. Ich hoffe sie sind nachvollziehbar.
Ich biete den Kollegen der GEW gerne an diese Berechnungen auch einmal mit Ihnen gemeinsam vorzunehmen.Fazit: Ja, es bleibt dabei: Ich werbe für eine bessere Personalausstattung in den Kitas, insbesondere zur Umsetzung des Bildungsplanes und zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels für die Kinder unter 2 Jahren. Wir müssen darüber diskutieren wer diese Mehrbelastungen dann trägt. Nach meinem persönlichen Verständnis müssten sich sowohl das Land, als auch die Kommunen die mögliche Mehrkosten teilen. Und ich werbe dabei für seriöse Rechenbeispiele. Dazu gehört auch, dass die GEW nicht behauptet, das Land habe 35 Prozent der Landeszuschüsse gekürzt. Bei der von der GEW unterstellten 35 Prozent-Kürzung der Landeszuschüsse zwischen 1998 und 2008 und meiner dazu berechneten Summe einer Steigerung der Landesaufwendungen gibt es ja jetzt nun offensichtlich erfreulicherweise keinen Dissens mehr zwischen mir und der GEW. Allerdings steht es dann halt immer noch falsch in der GEW-Broschüre und auch in ihrer PM.
PRESSEMITTEILUNG der GEW
Warum will die GEW Thüringen kurzfristig “nur” 1,2 Millionen Euro vom Land für die Kindertagesstätten.
Der Abgeordnete Michael Panse wirft der GEW in der tlz vom 07.10.2008 unseriöse Berechnungen vor und meint, dass die von der GEW geforderten 1,2 Mill Euro zur Verdopplung der Vor- und Nachbereitungszeit und der Zeit für Leitungstätigkeiten höchstens für einen Monat reichen.
Leider versäumt es Herr Panse, wie eigentlich immer, etwas zur Notwendigkeit der Ausweitung dieser Zeiten zu sagen. Gerade die Einführung des Bildungsplanes erfordert eine qualifizierte und qualitätsorientierte Diskussion. Er verschweigt auch, dass die GEW fordert, die Zeiten für Vor- und Nachbereitung mittelfristig auf 20% der Arbeitszeit von Erzieherinnen festzusetzen. Darüber muss diskutiert werden, auch über die dann notwendige Finanzierung dieser Zeiten.
Die GEW hat versäumt, in der Broschüre “Gebt uns mehr Zeit” darzustellen, dass mit der kurzfristigen Forderung der Rest des Jahres 2008, nach Einführung des Bildungsplanes gemeint ist, also die Monate Oktober bis Dezember.
Wie kommt die GEW nun auf die Zahl 1,2 Mill. Euro, die zusätzlich und kurzfristig vom Land gefordert werden?
Laut ThürKitaG, § 14 “Personalausstattung”, Abs. (2) müssen bei der Personalbemessung “zusätzlich Stellenanteile für Leitungstätigkeit im Umfang von 0,005 Vollzeitbeschäftigten je Kind sowie für Vor- und Nachbereitung im Umfang von 0,0025 Vollzeitbeschäftigten je Kind” berücksichtigt werden.
Die GEW fordert kurzfristig eine Verdopplung dieses Schlüssels, d.h. 0,005 VZB + 0,0025 VZB = 0,0075 VZB werden zusätzlich pro Kind benötigt.
Laut ThürKitaG, § 19 “Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung” zahlt das Land 100,- € pro Kind und Monat an den Träger. Für die Überschlagsrechnung haben wir hier nicht weiter differenziert.
Wir sind bei der Berechnung von 79.000 Kindern in den Einrichtungen ausgegangen, ohne die Altersgruppen weiter zu unterscheiden.
Für das Gehalt einer Erzieherin haben wir 2500,-€/ Monat angesetzt. Damit sind Gehaltsschwankungen bei den verschiedenen Trägern und die Tatsache, das rund 50% der Erzieherinnen Teilzeit arbeiten, ausreichend berücksichtigt.
Die GEW rechnet mit 10.000 Erzieherinnen, die derzeit im Dienst sind.
Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
Gehaltskosten im Monat: 10.000 Erz. × 2.500,-€ = 25.000.000,-€/ Monat
Zuschüsse des Landes: 79.000 Kinder × 100,-€ = 7.900.000,-€/ Monat
Das bedeutet, dass das Land 31,6% der Personalkosten bezahlt, denn 7,9 Mill. Sind 31,6% von 25 Mill..
Die GEW fordert 0,0075 VZB pro Kind mehr, d.h. 79.000 Kinder × 0,0075 VZB = 592,5 VZB insgesamt mehr
Davon werden 31,6% anteilig vom Land finanziert: 31,6% von 592,5 VZB = 187,23 VZB
Bei 2500 Euro pro VZB macht das 187,23 × 2.500,-€ = 468.075 €/ Monat, also in drei Monaten rund 1,5 Mill. Euro.
Fazit:
So falsch liegt die GEW mit der Forderung, dass das Land noch kurzfristig, also für 2008 noch 1,2 Mill. Euro zusätzlich bereit stellt nicht.
Richtig ist die Aussage von Herrn Panse, dass das nicht reichen wird, den Bildungsplan erfolgreich umsetzen zu können.
Richtig ist auch die Aussage von Herrn Panse, dass man die Finanzierung klären muss und zwar ohne Anhebung der Elternbeiträge. Man erreicht das aber nicht, wenn die Neuregelung im Landtag so lange verschleppt wird, bis man hofft eine Wahlkampfgeschenk zu haben. Das ist aber offenbar die Taktik von Herrn Panse. Die Erzieherinnen brauchen mehr Zeit und das sehr schnell!
Richard Schaefer
Referent für Öffentlichkeitsarbeit
GEW Thüringen, Heinrich-Mann-Straße 22, 99096 Erfurt, Telefon: 0361 5 90 95 22, E-Mail: schaefer@gew-thueringen.de
Auch in der heutigen Plenarsitzung ging es im Rahmen der Regierungserklärung unseres Kultusministers Bernward Müller um das Thema der Kindertageseinrichtungen.
Einige grundsätzliche Bemerkungen deshalb auch an dieser Stelle:
Ich bin froh darüber, dass der Bereich der frühkindlichen Bildung in Thüringen Bestandteil der Bildungspolitik ist. Mit der Zuordnung des Kita-Bereichs zum Thüringer Kultusministerium hat Ministerpräsident Dieter Althaus zu Beginn der Legislaturperiode deutlich gemacht, dass wir mehr als eine gute Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen wollen.
Mit der Neufassung des Thüringer Kindertagesstätten-Gesetzes haben wir im §6 den Bildungsplan zur verbindlichen Arbeitsgrundlage erklärt. Zuvor gab es lediglich Leitlinien frühkindlicher Bildung in Thüringen. Der nun vorliegende Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre wurde von einem Konsortium und einem Fachbeirat entwickelt. Er wurde aber auch seit 2006 mit über 100 Praxispartnern (Kitas, Frühförderstellen, Grundschulen) erprobt.
Ab letzten Monat läuft nun die Implementierungsphase bis spätestens 31.12.2010 wird sie abgeschlossen sein. Für die dazu notwendige Qualifizierung und Fortbildung der Erzieherinnen haben wir bei der Beschlussfassung zum Haushalt 2,2 Millionen Euro eingestellt. Die Implementierung/Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen, Regeln und Zielvorgaben. Wir haben gute Rahmenbedingungen, aber sie stehen auch fortlaufend auf dem Prüfstand.
Derzeit haben wir 79.460 Kinder in den Tageseinrichtungen (330 mehr als letztes Jahr) und 762 in Tagespflege (109 mehr). Wir haben eine Betreuungsquote für Kinder unter zwei Jahren von 20,2 Prozent, von 76,7 Prozent für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren und 95,9 Prozent für Kinder zwischen 3 und Schuleintritt.
In den 1.341 Tageseinrichtungen gibt es 93.849 genehmigte Plätze also auch noch ein großes Platzpotential. Von den 79.460 Kindern besuchen 65.091 Kinder die Einrichtung ganztags, d.h. 7 bis 10 Stunden. Insgesamt nehmen 77.675 Kinder an der Mittagsversorgung teil.
In den Einrichtungen sind derzeit 12.481 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, davon 9.986 als pädagogisches Personal (in 8.321 Vollzeitstellen). Auch die Qualität ihrer Ausbildung ist gut. 9.022 sind ausgebildete Fachschul-Erzieherinnen und 200 Dipl. Sozialpädagogen, Diplomsozialarbeiter, oder Diplomheilpädagogen mit Uni oder Fachhochschulabschluss. Hinzu kommen noch 466 Heilpädagogen.
Seit letztem Jahr gibt es an der FH Erfurt einen berufsbegleitenden Studiengang (BA), den über 70 Studentinnen im letzten Jahr und 34 in diesem Jahr begonnen haben. Wir haben darüber hinaus einen gesetzlich garantierten Ganztagsbetreuungsanspruch für Kinder ab zwei Jahren.
Dies alles sind gute und solide Rahmenbedingungen. Wir wollen und müssen aber weiter gehen.
Die CDU-Fraktion will als nächstes den Bezug des Landeserziehungsgeldes erweitern. Für Kinder die nach dem 1.1.2009 geboren werden soll das Landeserziehungsgeld in Höhe von 150 Euro (plus Geschwisterbonus) bereits im zweiten und weiter im dritten Lebensjahr bezahlt werden. Damit wird die Lücke zwischen dem Bezug des Bundeselterngeldes und dem bisherigen Landeserziehungsgeld geschlossen. Und wir wollen zur Umsetzung des Bildungsplanes mehr Zeit für die Arbeit mit den Kindern und eine bessere Verzahnung zwischen Kita und Grundschule.
Heute Mittag haben zahlreiche Thüringer Sozialverbände, die Kirchen, der Landessportbund, der Feuerwehrverband sowie der DGB einen umfangreichen Analyse- und Forderungskatalog zur Kinderarmut in Thüringen im Thüringer Landtag der Politik und Medienvertretern präsentiert.
Stellvertretend für die CDU-Fraktion habe ich dabei insbesondere den Initiatoren dieses sozialen Wortes, dem Landesjugendring Thüringen, gedankt.
Bereits im Mai 2007 wurde bei der 30. Vollversammlung das Thema Kinderarmut mit den Sozialpolitikern der Landtagsfraktionen diskutiert.
Das soziale Wort betont die Mehrdimensionalität der Kinderarmut. Neben dem Fehlen von materiellen Ressourcen (in der Regel kein oder ein zu niedriges eigenes Erwerbseinkommen in den Familien) gibt es noch mindesten zwei weitere Formen der Kinderarmut.
Benannt wurden auch die Fälle in denen zwar ausreichende Finanzmittel vorhanden sind, aber nicht oder nur zum Teil zum Wohle der Kinder eingesetzt werden.
Als dritte Form der Kinderarmut muss auch die emotionale Vernachlässigung von Kindern in den Blickpunkt genommen werden.
Das soziale Wort listet eine Vielzahl von Forderungen auf. Nicht alle werden realisierbar sein und über einige kann man auch trefflich diskutieren.
Über die Aufnahme von eigenständigen Kinderrechten in die Verfassung werden wir in der kommenden Woche im Landtag diskutieren.
Forderungen nach kostenfreien Mittagessen in Kitas und Horten werden zur Zeit im Sozialausschuss des Landtages diskutiert und wurden am vergangenen Wochenende auch von der Jungen Union auf ihrem Landestag angemahnt.
Ich bin bei beiden Themen eher skeptisch. Aber die Verbände haben mit ihren einzelnen angesprochenen Punkten jeweils wichtige Mosaiksteine zu einem Gesamtbild gelegt an dem wir weiter arbeiten werden.
Ich erwarte noch in diesem Herbst Antworten zu unserer Forderung nach eigenständigen Kinderregelsätzen und einer bedarfsgerechten Staffelung der Regelsätze für Kinder.
Mit der Vorlage des Existenzminimumberichts der Bundesregierung müssen diese berechtigten Forderungen zügig umgesetzt werden.
Während wir im Landtag noch heftig über den von den Oppositionsparteien eingebrachten Kita-Gesetzentwurf diskutieren (zuletzt im Plenum am Freitag), stellt sich der Trägerkreis “Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik” bereits auf einen zweiten Start eines Volksbegehrens ein.
Einem Protokoll der letzten Vollversammlung des Trägerkreises vom 2.9.2008 ist dies zu entnehmen.
Immer deutlicher wird dabei, es geht um den bereits aufziehenden Vorwahlkampf.
Peter Häußler, stellvertretender Sprecher vom Trägerkreis, schreibt dazu an seine Mitstreiter: “Die Hauptbotschaft des Treffens: die Entwicklungen im Parlament machen einen Neustart des Volksbegehrens im kommenden Frühjahr wahrscheinlich. Wir werden dann in eine Wahlperiode geraten, die CDU wird wettern und wir werden antworten: wozu ist ein Wahlkampf denn da, wenn nicht zur Auseinandersetzung um strittige Themen?”
Recht hat Herr Häußler!
Also dann sollten wir doch mal beginnen mit der Auseinandersetzung um den neuen (noch vertraulichen) Gesetzentwurf:
Im Vergleich zum letzten wurde er erheblich gekürzt, um ihn lesbarer bzw. druckbarer zu machen. Der alte Entwurf wurde vom Thüringer Verfassungsgericht abgeschmettert und war zudem so umfänglich, dass er nicht einmal auf ein A3-Blatt passte.
Bei der Straffung wurde nun zunächst das gebührenfreie letzte Kita-Jahr gestrichen, denn Volksbegehren zu Gebühren und Beiträgen sind rechtlich nicht zulässig.
Aus dem gleichen Grund wurde die bisher vorgesehene Begrenzung der Elterngebühren auf den Stand des Jahres 2005 gestrichen.
Den Kürzungsbemühungen fielen schließlich die ursprünglich geplanten Paragraphen zu den Zielen und Aufgaben der Kinderbetreuung und zum Leitungsrat zum Opfer.
Geplant ist nach wie vor die ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgeldes und die Auflösung der Stiftung “Familiensinn”. Damit sollte nach Meinung des Trägerkreises genug Geld da sein, um die Personalverbesserungen in den Kitas und die Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab einem Jahr zu finanzieren. Dies bleibt jedoch unrealistische Träumerei.
Von den rund 40 Millionen Landeserziehungsgeld fließen bereits jetzt schon rund 60 Prozent per Abtretungserklärung in die Kitas. Der Rest teilt sich auf zwischen den Eltern die ihre Kinder zwischen dem 2 und 3 Jahr zu Hause betreuen, nach den neuesten Zahlen sind dies 23 Prozent, und den Eltern mit mehreren Kindern, die einen Geschwisterzuschlag erhalten, auch wenn das Kind die Kita besucht. Der neue Gesetzentwurf würde damit insbesondere Eltern mit mehreren Kindern treffen.
Bei der geplanten Auflösung der Stiftung “Familiensinn” übersehen die Kollegen vom Trägerkreis, dass die zusätzliche Einnahme von über 30 Millionen Euro nur einmal zur Verfügung stehen, aber dafür in den Folgejahren auch die familienpolitischen Leistungen der Stiftung separat finanziert werden müssten (jährlich 1,5 Mio Euro).
Die Kosten bei Realisierung des Volksbegehrens haben sich durch die Streichung des gebührenfreien Kita-Jahres zwar wohl um rund ca. 16 Millionen reduziert, aber es bleibt noch eine unrealistische Summe ohne Deckungsvorschlag.
Allein 117 Millionen Euro würde jährlich die Personalaufstockung kosten. Hinzu kommen noch erhebliche Kosten für die Absenkung des Rechtsanspruchs und die Erweiterung des Betreuungsanspruch auf mindestens 10 Stunden täglich
Fazit: Auch der neue Gesetzentwurf wird wohl nicht finanzierbar sein und eventuell vor dem Verfassungsgericht landen.
Bei den strategischen Planungen des Trägerkreises hofft man darauf, dass durch die Landtagswahl im nächsten August vielleicht die Klage entfallen könnte. Dass zwischenzeitlich keine Verbesserung in den Kitas greifen würde, wird billigend bei der Planung der Strategie in Kauf genommen. Überdeutlich wird dies an einem Satz im Protokoll vom 2.9.: “Es besteht jedoch die große Wahrscheinlichkeit, dass sich die Liga mit Almosen abspeisen lassen wird (ab 300 VbE).”
Falls also die Liga als Träger von den meisten Thüringer Kitas einer Kompromissvariante zustimmen würde zwischen dem sozialpolitisch Wünschenswertem und finanzpolitisch Realisierbarem, wird ihr wohl vom Trägerkreis die “Freundschaft” gekündigt.
Wer noch Zweifel daran hat, wer hier politisch sein Süppchen kocht, findet unter der Terminankündigung im Protokoll des Trägerkreises die Antwort: “nächste TK Sitzung am 4.11. bei den LINKEN und AK Gesetz am 9.10. bei der SPD”
Interessenten am neuen vertraulichen Entwurf des Volksbegehrens (Stand Anfang September, unfertige Diskussionsfassung) können ihn von mir gerne per E-Mail erhalten. Schließlich kann die Auseinandersetzung um strittige Themen doch nur hilfreich sein.
Die heutige Medienschau überraschte damit, dass der Linke-Vorturner Bodo Ramelow den ersten Namen eines Mitgliedes seines sogenannten Kompetenzteams nannte. Rechtsanwalt Michael Menzel soll ihn in Justizfragen beraten und unterstützen.
Als CDU-Mitglied stutzt man leicht und fragt sich: Da war doch was? Richtig! Michael Menzel ist CDU-Mitglied (zumindest zur Zeit).
Ich kenne Michael Menzel seit nun fünf Jahren, als er damals von der FDP zur CDU wechselte, für den Stadtrat kandidierte und drei Jahre lang dort ein Mandat der CDU inne hatte.
Nachdem er für Dietrich Hagemann den Oberbürgermeisterwahlkampf leider erfolglos gemanagt hatte, wollte er im letzten Jahr schließlich Fraktionsvorsitzender werden. Er unterlag dabei dem heutigen Fraktionsvorsitzenden Thomas Pfistner und legte daraufhin sein Stadtratsmandat nieder.
Fachlich wäre er sicherlich in juristischen Fragen ein Zugewinn für die Linken, schließlich sind sie mit dem Landtagsabgeordneten Andre Blechschmidt in diesem Bereich nicht besonders kraftvoll aufgestellt. Zumindest scheint Ramelow seinem MdL Blechschmidt nicht genug für sein Kompetenzteam zuzutrauen.
Man fragt sich aber schon erstaunt, wie Michael Menzel zur politischen Linie der Linken steht. Als Vorsitzender des Vermieterbundes Thüringen wird er einem beträchtlichen Spagat machen müssen.
Mal sehen ob Michael Menzel nun bei den Linken seine politische Heimat findet. Ansonsten es gibt ja noch einige andere Parteien zum ausprobieren…
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