Katholischer Familienbund vertritt die Interessen der Eltern

Seit einigen Wochen erhalten die Eltern von Kindern der kommunalen Erfurter Kindertageseinrichtungen neue Gebührenbescheide. Die Eltergebühren steigen darin zum Teil beträchtlich. Für einen Ganztagsbetreuungsplatz in einer Kinderkrippe werden nun bis zu 560 Euro im Monat (zuzüglich Verpflegungskosten) und für einen Ganztagsbetreuungsplatz in einer Kita bis zu 280 Euro (zuzüglich Verpflegungskosten) fällig. Beides sind die unrühmlichen Spitzenwerte in ganz Thüringen. Zudem drängt das Jugendamt entgegen erster Bekundungen nun auch die freien Träger sich dieser zweifelhaften Satzung anzuschließen. Die Icon: Bookmark CDU-Stadtratsfraktion hat vor einem halben Jahr leider vergeblich gegen diese Elternabzocke interveniert. Bei der Abstimmung im Stadtrat konnten die SPD-Linken und die noch linkeren Linken von diesem Irrsinn nicht abbringen. Wir halten diese Satzung für rechtswidrig, weil Eltern in einzelnen Fällen unangemessen hoch belastet werden. Bei den sogenannten Gastkindern (Kinder in Erfurter Kitas aus Nachbarkreisen) führt dies zusammen mit dem kommunalen Finanzierungsanteil dazu, dass mehr für einen Platz bezahlt wird, als er kostet. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Icon: Bookmark Katholische Familienbund Thüringen nun gemeinsam mit Eltern gegen diese Satzung klagen wird. Gerne verweise ich dazu auf die nachfolgende Pressemitteilung vom gestrigen Tag.  

Familienbund unterstützt Klage gegen Erfurter Kita-Gebühren

Der Familienbund der Katholiken im Freistaat Thüringen wird Erfurter Eltern bei einer Klage gegen die Kindergartengebührensatzung der Stadt Erfurt unterstützen. Im Anschluss an die Vorstandsitzung des Verbandes am vergangenen Freitag erklärte der Landesvorsitzende Frank Häger: “Wir sind von der Nichtigkeit der vorliegenden Gebührensatzung überzeugt, weil die Satzung in wesentlichen Punkten nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies ist besonders traurig, da die vorherige Satzung bereits im Juli 2006 vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht in einem von Familienbund begleiteten Verfahren für nichtig erklärt wurde. Nach über zwei Jahren Beratung hätten die Eltern von den dafür Verantwortlichen mehr Sorgfalt und Gespür für die rechtlichen Vorgaben erwarten können.” Häger fordert Eltern, die einen Kindergartenplatz in einem kommunalen Kindergarten haben und mit dem neuen Gebührenbescheid höhere Beiträge bezahlen sollen, auf, sich mit dem Bescheid an den Familienbund zu wenden. Der Familienbund will alle klagewilligen Eltern unterstützen, wird aber mit einigen Familien, die bestimmte Fallvoraussetzungen mitbringen, eine Musterklage vorbereiten. Doch für die Klage ist Eile geboten: Die Gebührenbescheide werden in der Regel nach einem Monat rechtskräftig. Danach sei der Klageweg deutlich schwieriger, warnt Häger. Ansprechpartner für Rückfragen: Dr. Kurt Herzberg, Landesgeschäftsführer, Telefon 0361-5662083 und 0171-8826014

“Soziales Wort” im Thüringer Landtag vorgestellt

Heute Mittag haben zahlreiche Thüringer Sozialverbände, die Kirchen, der Icon: Bookmark Landessportbund, der Icon: Bookmark Feuerwehrverband sowie der Icon: Bookmark DGB einen umfangreichen Analyse- und Forderungskatalog zur Kinderarmut in Thüringen im Thüringer Landtag der Politik und Medienvertretern präsentiert. Stellvertretend für die Icon: Bookmark CDU-Fraktion habe ich dabei insbesondere den Initiatoren dieses sozialen Wortes, dem Landesjugendring Thüringen, gedankt. Bereits im Mai 2007 wurde bei der 30. Vollversammlung das Thema Kinderarmut mit den Sozialpolitikern der Landtagsfraktionen diskutiert. Das soziale Wort betont die Mehrdimensionalität der Kinderarmut. Neben dem Fehlen von materiellen Ressourcen (in der Regel kein oder ein zu niedriges eigenes Erwerbseinkommen in den Familien) gibt es noch mindesten zwei weitere Formen der Kinderarmut. Benannt wurden auch die Fälle in denen zwar ausreichende Finanzmittel vorhanden sind, aber nicht oder nur zum Teil zum Wohle der Kinder eingesetzt werden. Als dritte Form der Kinderarmut muss auch die emotionale Vernachlässigung von Kindern in den Blickpunkt genommen werden. Das soziale Wort listet eine Vielzahl von Forderungen auf. Nicht alle werden realisierbar sein und über einige kann man auch trefflich diskutieren. Über die Aufnahme von eigenständigen Kinderrechten in die Verfassung werden wir in der kommenden Woche im Landtag diskutieren. Forderungen nach kostenfreien Mittagessen in Kitas und Horten werden zur Zeit im Sozialausschuss des Landtages diskutiert und wurden am vergangenen Wochenende auch von der Icon: Bookmark Jungen Union auf ihrem Landestag angemahnt. Ich bin bei beiden Themen eher skeptisch. Aber die Verbände haben mit ihren einzelnen angesprochenen Punkten jeweils wichtige Mosaiksteine zu einem Gesamtbild gelegt an dem wir weiter arbeiten werden. Ich erwarte noch in diesem Herbst Antworten zu unserer Forderung nach eigenständigen Kinderregelsätzen und einer bedarfsgerechten Staffelung der Regelsätze für Kinder. Mit der Vorlage des Existenzminimumberichts der Bundesregierung müssen diese berechtigten Forderungen zügig umgesetzt werden.

Trägerkreis des Familienpolitik-Volksbegehrens plant tiefe Einschnitte bei Familienetats

Initiatoren wollen 16 Mio. Euro zu Lasten der Familien umschichten

Michael Panse, MdL
Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Der Trägerkreis des „Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik“ will bei einem etwaigen neuen Anlauf das Thüringer Erziehungsgeld weiterhin ersatzlos streichen und die Stiftung „Familiensinn“ auflösen. Das ergibt sich aus Unterlagen, die dem sozialpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, vorliegen. Abstand nimmt der Trägerkreis nach den Unterlagen von dem ursprünglich vorgesehenen beitragsfreien letzten Kita-Jahr und von der Absicht, die Elternbeiträge auf dem Stand des Jahres 2005 einzufrieren. Die sich abzeichnenden neuen Vorschläge gehen nach den Worten des Sozialpolitikers vor allem zu Lasten von Mehrkinderfamilien. Panse verwies die Vorstellung ins Reich der Träume, mit diesem Paket zu Lasten der Eltern bessere Personalschlüssel in den Kitas finanzieren zu können. Wie er darlegte, gelangen von den rund 40 Mio. Euro Landeserziehungsgeld bereits etwa 60 Prozent in die Kitas. Nämlich in den Fällen, in denen ein Platz beansprucht wird. Die restlichen 40 Prozent verteilen sich auf Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen oder einen Geschwisterzuschlag erhalten, weil sie mehrere Kinder haben. „Zu Lasten dieser Gruppe können die Initiatoren also theoretisch 16 Mio Euro aufbringen und damit die Wahlfreiheit zerstören“, sagte der Sozialpolitiker. Auch die geplante Auflösung der Stiftung FamilienSinn tauge nicht zu einer soliden Gegenfinanzierung . „Die 30 Mio. Euro Stiftungskapital könnten nur einmal ausgegeben werden. In den Folgejahren wären dafür dann 1,5 Mio. Euro jährlich für Aufgaben aufzubringen, die durch die Stiftung erfüllt werden“, erklärte der Abgeordnete. Sein Fazit: „Die Versprechungen des Trägerkreises sind auch dann nicht erfüllbar, wenn Leistungen an die Familien komplett gestrichen werden. Allein die Personalaufstockung würde 117 Mio. Euro kosten, von den Ausgaben für einen abgesenkten Rechtsanspruch und einen auf 10 Stunden erweiterten Betreuungsanspruch ganz zu schweigen.“ Für Panse geht es bei dem neuen Vorstoß in erster Linie um Begleitmusik zum Wahlkampf. Der Trägerkreis entwickele sich endgültig zu einer Hilfstruppe der LINKEN und der SPD, interpretiert Panse die ihm vorliegenden Unterlagen.

Trägerkreis vor zweitem Anlauf zum Volksbegehren

Während wir im Landtag noch heftig über den von den Oppositionsparteien eingebrachten Kita-Gesetzentwurf diskutieren (zuletzt im Plenum am Freitag), stellt sich der Icon: Bookmark Trägerkreis “Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik” bereits auf einen zweiten Start eines Volksbegehrens ein. Einem Protokoll der letzten Vollversammlung des Trägerkreises vom 2.9.2008 ist dies zu entnehmen. Immer deutlicher wird dabei, es geht um den bereits aufziehenden Vorwahlkampf. Peter Häußler, stellvertretender Sprecher vom Trägerkreis, schreibt dazu an seine Mitstreiter: “Die Hauptbotschaft des Treffens: die Entwicklungen im Parlament machen einen Neustart des Volksbegehrens im kommenden Frühjahr wahrscheinlich. Wir werden dann in eine Wahlperiode geraten, die CDU wird wettern und wir werden antworten: wozu ist ein Wahlkampf denn da, wenn nicht zur Auseinandersetzung um strittige Themen?” Recht hat Herr Häußler! Also dann sollten wir doch mal beginnen mit der Auseinandersetzung um den neuen (noch vertraulichen) Gesetzentwurf: Im Vergleich zum letzten wurde er erheblich gekürzt, um ihn lesbarer bzw. druckbarer zu machen. Der alte Entwurf wurde vom Thüringer Verfassungsgericht abgeschmettert und war zudem so umfänglich, dass er nicht einmal auf ein A3-Blatt passte. Bei der Straffung wurde nun zunächst das gebührenfreie letzte Kita-Jahr gestrichen, denn Volksbegehren zu Gebühren und Beiträgen sind rechtlich nicht zulässig. Aus dem gleichen Grund wurde die bisher vorgesehene Begrenzung der Elterngebühren auf den Stand des Jahres 2005 gestrichen. Den Kürzungsbemühungen fielen schließlich die ursprünglich geplanten Paragraphen zu den Zielen und Aufgaben der Kinderbetreuung und zum Leitungsrat zum Opfer. Geplant ist nach wie vor die ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgeldes und die Auflösung der Icon: Bookmark Stiftung “Familiensinn”. Damit sollte nach Meinung des Trägerkreises genug Geld da sein, um die Personalverbesserungen in den Kitas und die Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab einem Jahr zu finanzieren. Dies bleibt jedoch unrealistische Träumerei. Von den rund 40 Millionen Landeserziehungsgeld fließen bereits jetzt schon rund 60 Prozent per Abtretungserklärung in die Kitas. Der Rest teilt sich auf zwischen den Eltern die ihre Kinder zwischen dem 2 und 3 Jahr zu Hause betreuen, nach den neuesten Zahlen sind dies 23 Prozent, und den Eltern mit mehreren Kindern, die einen Geschwisterzuschlag erhalten, auch wenn das Kind die Kita besucht. Der neue Gesetzentwurf würde damit insbesondere Eltern mit mehreren Kindern treffen. Bei der geplanten Auflösung der Stiftung “Familiensinn” übersehen die Kollegen vom Trägerkreis, dass die zusätzliche Einnahme von über 30 Millionen Euro nur einmal zur Verfügung stehen, aber dafür in den Folgejahren auch die familienpolitischen Leistungen der Stiftung separat finanziert werden müssten (jährlich 1,5 Mio Euro). Die Kosten bei Realisierung des Volksbegehrens haben sich durch die Streichung des gebührenfreien Kita-Jahres zwar wohl um rund ca. 16 Millionen reduziert, aber es bleibt noch eine unrealistische Summe ohne Deckungsvorschlag. Allein 117 Millionen Euro würde jährlich die Personalaufstockung kosten. Hinzu kommen noch erhebliche Kosten für die Absenkung des Rechtsanspruchs und die Erweiterung des Betreuungsanspruch auf mindestens 10 Stunden täglich Fazit: Auch der neue Gesetzentwurf wird wohl nicht finanzierbar sein und eventuell vor dem Verfassungsgericht landen. Bei den strategischen Planungen des Trägerkreises hofft man darauf, dass durch die Landtagswahl im nächsten August vielleicht die Klage entfallen könnte. Dass zwischenzeitlich keine Verbesserung in den Kitas greifen würde, wird billigend bei der Planung der Strategie in Kauf genommen. Überdeutlich wird dies an einem Satz im Protokoll vom 2.9.: “Es besteht jedoch die große Wahrscheinlichkeit, dass sich die Liga mit Almosen abspeisen lassen wird (ab 300 VbE).” Falls also die Liga als Träger von den meisten Thüringer Kitas einer Kompromissvariante zustimmen würde zwischen dem sozialpolitisch Wünschenswertem und finanzpolitisch Realisierbarem, wird ihr wohl vom Trägerkreis die “Freundschaft” gekündigt. Wer noch Zweifel daran hat, wer hier politisch sein Süppchen kocht, findet unter der Terminankündigung im Protokoll des Trägerkreises die Antwort: “nächste TK Sitzung am 4.11. bei den LINKEN und AK Gesetz am 9.10. bei der SPD” Interessenten am neuen vertraulichen Entwurf des Volksbegehrens (Stand Anfang September, unfertige Diskussionsfassung) können ihn von mir gerne per Icon: Mail E-Mail erhalten. Schließlich kann die Auseinandersetzung um strittige Themen doch nur hilfreich sein.

Michael Panse zu den neuesten Besuchsquoten in Kindertagesstätten

Erziehungsgeld ist für die Form der Betreuung nicht ausschlaggebend

Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Das Thüringer Erziehungsgeld hat offensichtlich keinen nennenswerten Einfluss darauf, ob Kinder im dritten Lebensjahr zu Hause oder in Kindertagesstätten betreut werden. Das hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, zu den heute veröffentlichten Zahlen zu Besuchsquoten in Kindertagesstätten erklärt. „Wer glaubt, dass 150,-€ jemanden von der Erwerbsarbeit abhalten, der zurück in den Beruf will und kann, ist weltfremd. Die Leistung erleichtert es aber jenen, die um der Kinder willen zu Hause bleiben wollen, sich diesen Wunsch zu erfüllen“, so Panse. Der Sozialpolitiker sieht in den Zahlen „unspektakuläre statistische Schwankungen“. Aus den Zahlrenreihen ergibt sich für ihn, dass rund ein Viertel der Eltern ihre zwei Jahre alten Kinder lieber noch etwas länger zu Hause betreuen und erziehen wollen und drei Viertel auf die Kindertagesstätten zurückgreifen. Der Abgeordnete sieht sich in seiner Einschätzung auch durch die Elterngeldstatistik des Bundes bestätigt. „Ein Viertel der Mütter in Thüringen nutzt die Verlängerungsoption auf zwei Jahre. Mit dem Thüringer Erziehungsgeld entsteht so ein Zeitraum von drei Jahren, der in diesen Familien vorrangig den kleinen Kindern gewidmet wird.“ Aus den Statistiken ergibt sich laut Panse, „dass mit dem Thüringer Erziehungsgeld und der nicht zuletzt von Thüringen durchgesetzten Verlängerungsoption beim Bundeselterngeld tatsächlich das Versprechen der Wahlfreiheit verwirklicht worden ist“. Wie er hinzufügte, will die SPD diese Wahlfreiheit wieder zerstören. Partei- und Fraktionschef Christoph Matschie hatte in einem Interview am 1. September angekündigt, die SPD wolle das Landeserziehungsgeld streichen. „Die SPD würde damit ein Stück Gestaltungsfreiheit beseitigen und einem Teil der Familien schon aus finanziellen Gründen eine Betreuungsform aufzwingen. Das werden wir zu verhindern wissen“, sagte der Sozialpolitiker. Abschießend erinnerte er an die Verfassung des Freistaats Thüringen. Dort heißt es in Art. 17: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung“. Panse forderte die Opposition auf, diesen Grundsatz endlich zu beherzigen und ihre Versuche zur Bevormundung der Eltern einzustellen.

Michael Panse zur aktuellen Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes: Eindrucksvolle Bestätigung für Wahlfreiheit als Kern der Familienpolitik

Eltern in Thüringen nutzen weit häufiger als im Bundesdurchschnitt die Möglichkeit, das vom Bund gezahlte Elterngeld auf zwei Jahre zu strecken. Und Thüringer Väter beantragen häufiger Elterngeld als im Durchschnitt der neuen wie der alten Länder. Das hat heute der familienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, unter Bezugnahme auf Daten des Statistischen Bundesamtes zu Elterngeldanträgen von Januar 2007 bis Juni 2008 mitgeteilt. Panse sieht in den Zahlen eine Bestätigung für die Thüringer Familienpolitik, die konsequent am Prinzip der Wahlfreiheit für junge Familien ausgerichtet ist. Wie der Politiker darlegte, nutzen deutschlandweit 8,5 % der Eltern die sogenannte Verlängerungsoption, durch die das Elterngeld bei halber Höhe zwei Jahre bezogen werden kann. In Thüringen greifen 22,4 % auf diese Möglichkeit zurück. Im dritten Lebensjahr des Kindes schließt sich das Thüringer Erziehungsgeld an. Ergänzend verwies Panse darauf, dass in Sachsen, das wie Thüringen ein Landeserziehungsgeld zahlt, der Bezug des Elterngeldes von 17,1 % der Eltern verlängert wird. Die Vergleichswerte für die anderen neuen Länder liegen zwischen 7,5 % in Brandenburg und 10,4 % in Mecklenburg-Vorpommern. In Thüringen kommen 15,4 % der Elterngeldanträge von Männern. Im früheren Bundesgebiet sind dies lediglich 13,3 % und in den neuen Ländern im Durchschnitt 14,9 %. Nach den Worten Panses „erlauben die Zahlen die Interpretation, dass die Wahlfreiheit tatsächlich greift und Eltern, die auf die häusliche Erziehung ihrer kleinen Kinder setzen, mit der Verlängerungsmöglichkeit eine wichtige Option eröffnet worden ist“. Der Politiker sieht darin auch Rückenwind für das Vorhaben der Bundesregierung, in ganz Deutschland ein Betreuungsgeld einzuführen. Nur so sei gewährleistet, dass Eltern tatsächlich frei wählen können, wie sie die ersten drei Lebensjahre mit ihren Kindern gestalten. Nach Meinung des Abgeordneten muss schließlich geprüft werden, ob es eine passgenauere Anschlussoption für das Thüringer Erziehungsgeld an das Elterngeld gibt. Je nach der Form der Inanspruchnahme kann die Leistung des Bundes zwischen 12 und 28 Monaten beansprucht werden.

Beschäftigungssituation von Frauen in Thüringen

Zur Diskussion über die Situation von Frauen auf dem Thüringer Arbeitsmarkt hatte heute der Icon: Bookmark Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eingeladen. Unsere neue Sozialministerin Christine Lieberknecht und ich haben trotz parlamentarischer Sommerpause die Landespolitik vertreten. Fremd war mir das Thema obwohl ich erst seit einigen Wochen stellvertretender Vorsitzender des Gleichstellungsausschusses im Thüringer Landtag bin nicht. Bereits zum Frauentag am 8. März diskutierte ich mit Silke Bemmann vom DGB und den Landtagskolleginnen von Linken und SPD die aktuelle Studie. Schade ist aber, dass zur heutigen Arbeitsbesprechung beim DGB die Landtagskolleginnen der Oppositionsfraktionen nicht teilnehmen konnten. Wenngleich sich auch die Zahlen des DGB auf das Jahr 2006 beziehen und somit positive Arbeitsmarkteffekte der letzten beiden Jahre noch nicht berücksichtigt, weist die Studie auf ein ernstes Politikfeld hin. Frauen sind immer noch mit einem hohen Beschäftigungsanteil in Thüringen vertreten. Das ist sicher gut. Schlecht ist aber, dass es sich dabei oft um Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse und/oder schlecht bezahlte Jobs handelt. Als Politik können wir hier wenige Entscheidungen treffen. Mindestlöhne, wie sie der DGB fordert, schaffen keine neuen Arbeitsplätze sondern vernichten eher Arbeitsplätze. Allerdings können wir im Rahmen von Vergaberichtlinien darauf drängen, dass bei öffentlichen Aufträgen (und Fördermitteln!) die Beschäftigungsquote von Frauen berücksichtigt wird. Daran werden wir arbeiten. Skeptischer bin ich bei der Forderung der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Forderung nach mehr Betreuungsmöglichkeiten greift hier nicht. Wir haben derzeit rund 94 der Kinder im Kita-Alter (mehr als zu DDR-Zeiten) in Ganztagsbetreuung in Kitas. Die Öffnungs- und Betreuungszeiten sind mit bis zu 10 Stunden umfänglich und vorbildlich im Ländervergleich. Eine Ausweitung hin zu „Abend- und Nachtkitas“ halte ich pädagogisch nicht vertretbar. Die Forderung muss nach meiner Auffassung also auch an Betriebe gerichtet werden, ihren jungen Müttern und Vätern entgegen zu kommen. Hier gibt es noch erhebliches Potential. Übrigens auch bei den Arbeitgebern: Soziale Träger, Gewerkschaften und Politik. Selbst dort gibt es Reservepotential wie wir heute diskutieren konnten. Zur Berufswahl von Männer und Frauen sind ebenfalls die alten Probleme längst nicht gelöst. Die Einkommenssituation trägt dazu bei. Schlechter bezahlte Jobs im Pflege- und Kinderbetreuungsbereich als typische Frauendomänen verfestigen Rollenbilder für künftige Ausbildungsgenerationen. Das Bundeselterngeld hilft Familien im ersten Lebensjahr und wendet sich an Mütter und Väter. Erfreulich aus gleichstellungspolitischer Sicht ist zu konstatieren, dass 9 bis 12 Prozent der Väter das Elternerziehungsjahr nehmen. Zu DDR-Zeiten ging das für Väter beispielsweise gar nicht. Aber der Gleichstellungsausschuss im Landtag wird weiterhin ausreichend Themen haben. Die heutige Diskussion war dazu hilfreich, auch wenn sich naturgemäß etliche Positionen zwischen DGB und Icon: Bookmark CDU deutlich unterscheiden.