


Ihr Stadtrat für Erfurt



PRESSEMITTEILUNG der GEW
Warum will die GEW Thüringen kurzfristig “nur” 1,2 Millionen Euro vom Land für die Kindertagesstätten. Der Abgeordnete Michael Panse wirft der GEW in der tlz vom 07.10.2008 unseriöse Berechnungen vor und meint, dass die von der GEW geforderten 1,2 Mill Euro zur Verdopplung der Vor- und Nachbereitungszeit und der Zeit für Leitungstätigkeiten höchstens für einen Monat reichen. Leider versäumt es Herr Panse, wie eigentlich immer, etwas zur Notwendigkeit der Ausweitung dieser Zeiten zu sagen. Gerade die Einführung des Bildungsplanes erfordert eine qualifizierte und qualitätsorientierte Diskussion. Er verschweigt auch, dass die GEW fordert, die Zeiten für Vor- und Nachbereitung mittelfristig auf 20% der Arbeitszeit von Erzieherinnen festzusetzen. Darüber muss diskutiert werden, auch über die dann notwendige Finanzierung dieser Zeiten. Die GEW hat versäumt, in der Broschüre “Gebt uns mehr Zeit” darzustellen, dass mit der kurzfristigen Forderung der Rest des Jahres 2008, nach Einführung des Bildungsplanes gemeint ist, also die Monate Oktober bis Dezember. Wie kommt die GEW nun auf die Zahl 1,2 Mill. Euro, die zusätzlich und kurzfristig vom Land gefordert werden?Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
- Laut ThürKitaG, § 14 “Personalausstattung”, Abs. (2) müssen bei der Personalbemessung “zusätzlich Stellenanteile für Leitungstätigkeit im Umfang von 0,005 Vollzeitbeschäftigten je Kind sowie für Vor- und Nachbereitung im Umfang von 0,0025 Vollzeitbeschäftigten je Kind” berücksichtigt werden. Die GEW fordert kurzfristig eine Verdopplung dieses Schlüssels, d.h. 0,005 VZB + 0,0025 VZB = 0,0075 VZB werden zusätzlich pro Kind benötigt.
- Laut ThürKitaG, § 19 “Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung” zahlt das Land 100,- € pro Kind und Monat an den Träger. Für die Überschlagsrechnung haben wir hier nicht weiter differenziert.
- Wir sind bei der Berechnung von 79.000 Kindern in den Einrichtungen ausgegangen, ohne die Altersgruppen weiter zu unterscheiden.
- Für das Gehalt einer Erzieherin haben wir 2500,-€/ Monat angesetzt. Damit sind Gehaltsschwankungen bei den verschiedenen Trägern und die Tatsache, das rund 50% der Erzieherinnen Teilzeit arbeiten, ausreichend berücksichtigt.
- Die GEW rechnet mit 10.000 Erzieherinnen, die derzeit im Dienst sind.
Fazit:
- Gehaltskosten im Monat: 10.000 Erz. × 2.500,-€ = 25.000.000,-€/ Monat
- Zuschüsse des Landes: 79.000 Kinder × 100,-€ = 7.900.000,-€/ Monat
- Das bedeutet, dass das Land 31,6% der Personalkosten bezahlt, denn 7,9 Mill. Sind 31,6% von 25 Mill..
- Die GEW fordert 0,0075 VZB pro Kind mehr, d.h. 79.000 Kinder × 0,0075 VZB = 592,5 VZB insgesamt mehr
- Davon werden 31,6% anteilig vom Land finanziert: 31,6% von 592,5 VZB = 187,23 VZB
- Bei 2500 Euro pro VZB macht das 187,23 × 2.500,-€ = 468.075 €/ Monat, also in drei Monaten rund 1,5 Mill. Euro.
Richard Schaefer Referent für Öffentlichkeitsarbeit GEW Thüringen, Heinrich-Mann-Straße 22, 99096 Erfurt, Telefon: 0361 5 90 95 22, E-Mail: schaefer@gew-thueringen.de
- So falsch liegt die GEW mit der Forderung, dass das Land noch kurzfristig, also für 2008 noch 1,2 Mill. Euro zusätzlich bereit stellt nicht.
- Richtig ist die Aussage von Herrn Panse, dass das nicht reichen wird, den Bildungsplan erfolgreich umsetzen zu können.
- Richtig ist auch die Aussage von Herrn Panse, dass man die Finanzierung klären muss und zwar ohne Anhebung der Elternbeiträge. Man erreicht das aber nicht, wenn die Neuregelung im Landtag so lange verschleppt wird, bis man hofft eine Wahlkampfgeschenk zu haben. Das ist aber offenbar die Taktik von Herrn Panse. Die Erzieherinnen brauchen mehr Zeit und das sehr schnell!
Familienbund unterstützt Klage gegen Erfurter Kita-Gebühren
Der Familienbund der Katholiken im Freistaat Thüringen wird Erfurter Eltern bei einer Klage gegen die Kindergartengebührensatzung der Stadt Erfurt unterstützen. Im Anschluss an die Vorstandsitzung des Verbandes am vergangenen Freitag erklärte der Landesvorsitzende Frank Häger: “Wir sind von der Nichtigkeit der vorliegenden Gebührensatzung überzeugt, weil die Satzung in wesentlichen Punkten nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies ist besonders traurig, da die vorherige Satzung bereits im Juli 2006 vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht in einem von Familienbund begleiteten Verfahren für nichtig erklärt wurde. Nach über zwei Jahren Beratung hätten die Eltern von den dafür Verantwortlichen mehr Sorgfalt und Gespür für die rechtlichen Vorgaben erwarten können.” Häger fordert Eltern, die einen Kindergartenplatz in einem kommunalen Kindergarten haben und mit dem neuen Gebührenbescheid höhere Beiträge bezahlen sollen, auf, sich mit dem Bescheid an den Familienbund zu wenden. Der Familienbund will alle klagewilligen Eltern unterstützen, wird aber mit einigen Familien, die bestimmte Fallvoraussetzungen mitbringen, eine Musterklage vorbereiten. Doch für die Klage ist Eile geboten: Die Gebührenbescheide werden in der Regel nach einem Monat rechtskräftig. Danach sei der Klageweg deutlich schwieriger, warnt Häger. Ansprechpartner für Rückfragen: Dr. Kurt Herzberg, Landesgeschäftsführer, Telefon 0361-5662083 und 0171-8826014